Inhalt
Was wird gefördert?
Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Thermische oder Photovoltaik - Solaranlagen
- Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
- alten- und behindertengerechte Ausstattung
- nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
- Elektroinstallationen
- Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern ab 3 Wohnungen
- E-Ladeinfrastruktur für E-PKW
- Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer des Gebäudes
- Bauberechtigte
- Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der Maßnahme zustimmen
- Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung
Wie wird gefördert?
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Grundfördersatz beträgt in Prozent der förderbaren Sanierungskosten
30 Prozent
- Maßnahmen, für die ein Energieausweis notwendig ist + energieeffizienter Bestandsbau
+ Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung - Maßnahmen, für die kein Energieausweis notwendig ist + energieeffizienter
Bestandsbau (zum Nachweis ist dennoch ein Energieausweis hochzuladen)
20 Prozent
- Maßnahmen, für die ein Energieausweis notwendig ist, kein energieeffizienter
Bestandsbau, Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung - Maßnahmen, für die kein Energieausweis notwendig ist, kein energieeffizienter
Bestandsbau bzw. kein Energieausweis zum Nachweis vorgelegt
ansonsten 15 Prozent
Zuschlagspunkte für Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl erhöhen den Grundbetrag um 0,5 Prozent je Zuschlagspunkt. Die förderbaren Sanierungskosten sind unterschiedlich je nach Maßnahme gedeckelt. Maximal betragen sie 150.000 Euro.
Bei energetischen Maßnahmen muß vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen worden sein.
Wie stellt man ein Förderungsansuchen?
Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten gestellt. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Nähere Angaben finden Sie im Leitfaden zur Antragstellung. Bei energetischen Maßnahmen muß vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen worden sein.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Antragsstellung:
Ist keine Wohnbauförderung möglich, kann für Biomasse-Fernwärme, Pelletsheizungen, Scheitholz- und Hackgutheizungen, Wärmepumpen sowie Solaranlagen (Warmwasser- und Stromerzeugung) eine Energieförderung beantragt werden:
Energieförderung Land Salzburg
www.energieaktiv.at
Für eine persönliche Beratung ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung:
Wohnberatung Salzburg
Fanny-v.-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Tel.: 0662 8042 3000
www.salzburg.gv.at/wohnen