Inhalt
Die Landesregierung hat das durch Verordnung der Landesregierung vom 30. September 2003 verbindlich erklärte Landesentwicklungsprogramm einer Gesamtüberarbeitung bzw. Neuaufstellung unterzogen und leitet daher ein Stellungnahmeverfahren gem. §8 Abs.4 ROG 2009 ein.
Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms inklusive Erläuterungsbericht, Umweltbericht und Vorhabensbericht sowie die Strukturuntersuchung stehen Ihnen unten anschließend zum Download zur Verfügung:
Die Kundmachung zur Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms erfolgt am
30. November 2021.
Wir ersuchen Sie daher, allfällige Stellungnahmen oder Einwendungen zur Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms gem. § 8 Abs. 4 ROG 2009 innerhalb von acht Wochen (25.01.2022) ab der Kundmachung in der Salzburger Landeszeitung in schriftlicher Form, möglichst digital als E-Mail oder Word-Dokument, an die Abteilung Wohnen und Raumplanung zu übermitteln.
Land Salzburg
Abteilung Planen, Bauen, Wohnen
Referat 10/04
Postfach 527
5010 Salzburg
Email: raumplanung@salzburg.gv.at