Schadensmeldung Nutztiere

Anlaufstelle für betroffene Bäuerinnen und Bauern

Gibt es einen Verdacht, dass ein Wolf Nutztiere gerissen hat, laufen die Fäden beim Wolfsbeauftragten des Landes zusammen.

Meldung eines Verdachtsfalls

Besteht der Verdacht, dass Tiere von einem Beutegreifer, dazu gehört auch der Wolf, gerissen oder verletzt wurden, ist der Wolfsbeauftragte des Landes unter der Telefonnummer +43 664 4406454 oder per E-Mail die erste Anlaufstelle. Sobald ein Schaden gemeldet wurde, wird er von Experten des Landes begutachtet und sie geben eine fachliche Einschätzung ab. Auch DNA-Proben sowie das Rissbild lassen Rückschlüsse zu, ob es sich tatsächlich um einen Wolfsriss handelt.

Entschädigung beantragen

Für bestätigte Schäden, die der Wolf an Haus- und Hoftieren verursacht, kann das Land Salzburg Ersatz leisten, Grundlage ist das Jagdgsetz.

  • Pro Lamm oder Kitz: 110 Euro
  • Pro Schaf oder Ziege: 220 Euro

Bei Zuchttieren oder gefährdeten Rassen wird die Entschädigung im Einzelfall festgelegt. Bei anderen Nutztieren muss im Einzelfall der Schätzwert festgelegt werden. Die Entschädigungssummen werden gemeinsam mit den Interessenvertretungen und Zuchtverbänden festgelegt.

Landwirte können Anträge auf Entschädigung direkt und unkompliziert per E-Mail einbringen. Ein entsprechendes Formular ist unter diesem Link abrufbar.