Vogelgrippe / Geflügelpest

Die Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel ist aufgehoben, alle Gebiete wurden auf „erhöhtes Risiko“ zurückgestuft. Somit ist ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft.



​​Unter anderem ist Folgendes zu beachten:

  • Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt werden.
  • Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.