Aufgaben

Das Referat 4/06 "Ländliche Verkehrsinfrastruktur" befasst sich mit Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen an ländlichen Weganlagen, Brücken und landwirtschaftlichen Seilbahnen im Land Salzburg.


GW Hintergföll Unken© Haupolter
Hierzu zählen u.a.:

  • Güterwege (Bringungsanlagen nach dem Salzburger Güter- und Seilwegegesetz 1970)
  • Interessentenwege (nach dem Salzburger Landesstraßengesetz 1972)
  • Privatwege
  • Almwege
  • Wirtschaftswege
  • landwirtschaftlich genutzte Seilbahnen mit und ohne Personenverkehr
  • Neubau von Radwegen, welche von der Abteilung 6 zugeteilt werden
  • Treppelwege

Unser Ziel ist es, die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen der ländlichen Bevölkerung zu verbessern. Eine zeitgemäße, bedarfsgerechte und verkehrssichere ländliche Verkehrsinfrastruktur ist sowohl für die betroffenen Weganrainer als auch für die Öffentlichkeit zu Freizeit- und Erholungszwecken unverzichtbar. Milchtransporte sollen auch in abgelegenen Lagen möglich sein, ebenso wie das Wandern auf Almwegen und das "Genussradeln" auf den Radwegen in schöner Landschaft abseits der stark befahrenen Straßen.

Das Referat ist dabei die technisch-administrative Stelle für die Projektentwicklung sowie Projektleitung. Die Projektleiter, die auch im Sachverständigendienst tätig sind, betreuen jeweils ihr Baugebiet. Die Finanzierung erfolgt zumeist mit Unterstützung des Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes (kurz: FELS), die operative Umsetzung findet durch den Verband der Güterweggenossenschaften im Bundesland Salzburg (kurz: GWEV) statt.

Jährlich werden rd. 10 Millionen Euro in den Ausbau und die Erhaltung der ländlichen Verkehrsinfrastruktur investiert. Das Referat ist Förderabwicklungsstelle für ländliche Verkehrsinfrastrukturprojekte:

  • FELS-Förderung für Weganlagen, welche im FELS aufgenommen sind (Güterwege, Gemeindestraßen, Interessentenwege oder Privatstraßen)
  • Land- und Forstwirtschaftliche Förderungen vom Land Salzburg
    • Alm- und Wirtschaftswegerhaltung
    • Neubau und Erhaltung von landwirtschaftlichen Seilbahnen
    • Zeitgemäßer Ausbau von Interessenten-, Güter-, Alm- und Wirtschaftswegen
  • EU-Förderung

Zu den Aufgaben zählt auch die Sanierung von Katastrophenschäden gemeinsam mit dem GWEV.