Landwirtschaftliche Versicherungen

Die Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Förderung von Versicherungsprämien gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und im Tierbestand wurde von Bundesministerin Köstinger am 13. März 2019 genehmigt.


Durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien für eine Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen und im Tierbestand werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Verminderung von finanziellen Verlusten bei der landwirtschaftlichen Produktion durch extreme Witterungsereignisse und bei der tierischen Produktion durch Tierseuchen und Tierkrankheiten
  • Schaffung eines Anreizes für den Abschluss einer Versicherung, um dadurch die wirtschaftliche Beeinträchtigung im Schadensfalle zu reduzieren
  • Beitrag zur Minderung der wichtigsten Risiken der landwirtschaftlichen Produktion.

Das Land Salzburg leistet die erforderliche Kofinanzierung gemäß der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung.