Untersuchung von Zuchtwildfleisch

In der sogenannten Zuchtwild-Fleischuntersuchungsverordnung wird geregelt, wie Zuchtwild (= Wildhuftiere, die wie Haustiere gehalten, gezüchtet und zum Zwecke der Fleischgewinnung getötet werden) ordnungsgemäß getötet, entblutet und in einem zugelassenen Schlachtbetrieb (Veterinärkontrollnummer!) ausgeweidet und zerlegt wird. Diese Bestimmungen gelten also für Zuchtwild, das in Wildtierzuchtgattern gehalten wird, allerdings nicht für Wildhuftiere, die in freier Wildbahn oder in einem abgeschlossenen Gebiet in ähnlicher Freiheit wie freilebendes Wild leben (z.B. in Jagdgattern oder Wintergattern).