Verhaltensregeln bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren


  • Absichern der Unfallstelle;
  • verletzten Menschen Erste Hilfe leisten;
  • Meldepflicht an die Exekutive (auch bei bloßem Sachschaden!);
  • Meldepflicht besteht auch dann, wenn ein Tier nur verletzt wurde (sonst Fahrerflucht, Tierquälerei; denn nur bei unverzüglicher Meldung kann der zuständige Jäger das Tier rasch erlegen);
  • Mitnehmen von toten oder verletzten Tieren – auch zum Tierarzt – ist strafbar.