Verhaltensregeln bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren
Inhalt
- Absichern der Unfallstelle;
- verletzten Menschen Erste Hilfe leisten;
- Meldepflicht an die Exekutive (auch bei bloßem Sachschaden!);
- Meldepflicht besteht auch dann, wenn ein Tier nur verletzt wurde (sonst Fahrerflucht, Tierquälerei; denn nur bei unverzüglicher Meldung kann der zuständige Jäger das Tier rasch erlegen);
- Mitnehmen von toten oder verletzten Tieren – auch zum Tierarzt – ist strafbar.