Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz (M4)

Warum wird gefördert?

Rasche Abfuhr von Schadholz aus dem Wald zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Forstschädlingen.

Sicherung der Holzqualität.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6 der Sonderrichtlinie ausgenommen sind Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik

Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.7 der Sonderrichtlinie

  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
  • Genossenschaften, die nachweisen, dass die Förderung weitestgehend ihren land- und forstwirtschaftlichen Mitgliedern zugutekommt

Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel" über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.
  • Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular Erstzuweisung einer Klientennummer vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.

Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze
  • Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern
  • Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik


Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80% für Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze

Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80% für Transport und Manipulation des Schadholzes

Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100% für Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik

Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen.

Bei der Abrechnung über Kosten sind Preisauskünfte zur Kostenplausibilisierung beizulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).

Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.

Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nachweis aller erforderlichen rechtlichen Bewilligungen und Genehmigungen (Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutzbestimmungen der Länder, etc.).

Vorhaben zur Errichtung von Holzlagerplätzen sind auf deren Zweckmäßigkeit zu prüfen. Die Errichtung der Lagerplätze erfolgt vorrangig auf versiegelten Flächen, beispielsweise auf aufgelassenen Industrieflächen.

Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurde.

Auf geförderten Trocken- und Nassholzlagern ist im Zeitraum der Behaltefrist (5 Jahre) des Vorhabens mindestens 95 % Holz aus den Befall- oder Katastrophengebieten Österreichs zu lagern. Der Nachweis ist über Lieferscheine zu erbringen.

Hinsichtlich Förderungsgegenstand gemäß Fördergegenstand 1 und Fördergegenstand 2: Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 ha liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor (z.B. Waldzertifizierung, Waldtypisierung, Einheitswertbescheid in Verbindung mit Zertifizierung oder Waldtypisierung).

Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).

Fördergenstand „Schadholztransport" umfasst nur den LKW-  oder Bahntransport von Sägerund- und Industrieholz (keine Biomasse).


Wo kann ich den Förderantrag stellen?

ONLINE ANTRAG – hier können Sie den Antrag auf Förderung aus dem Waldfonds stellen

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Land Salzburg - Beratungsstellen

Regionalbetreuer Pinzgau und Gasteinertal:

DDI Johanna Steinberger
+ 43 662 8042-3694

Förster Matthias Herzog
+ 43 662 8042-3682

Forstwart Laurenz Nindl (BH Zell am See)
+43 6542 760-6794

Jakob Stoffl
+ 43 662 8042-3486

Regionalbetreuer Lungau und restlicher Pongau:

DI Josef Petzlberger
+ 43 662 8042-3685

Ing. Dominik Posch
+43 662 8042-3666

Florian Warter
+ 43 662 8042-3429

-
Regionalbetreuer Flach- und Tennengau:

DI Maximilian Rossmann
+ 43 662 8042-3683

Fabian Zopf, Bsc
+43 662 8042-3490

Förster Martin Seiwald
+ 43 662 8042-3678