Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder (M2)

Warum wird gefördert?

Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität.

Schaffung von stabilen Mischbeständen unter bestmöglicher Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft.

Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie

Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.7 der Sonderrichtlinie

  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Forstpflanzenproduzenten für 3.2.2, 3.2.3 und 3.2.4 laut Sonderrichtlinie
  • Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts

Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

 

Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel" über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.
  • Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular Erstzuweisung einer Klientennummer vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.


Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

Was wird gefördert?

  • Aufforstung in Wälder mit mittlerer und hoher Wohlfahrtsfunktion
  • Kulturpflege
  • Läuterung
  • Jungbestandspflege
  • Durchforstung
  • Verjüngungseinleitung
  • Pflege von Waldrändern
  • Beerntung von Samenbäumen, Saatgutbeständen und Samenplantagen
  • Qualitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut (Ernte, Aufbereitung, Lagerung, Untersuchungen, Gutachten, Einrichtung von Gendatenbanken)
  • Anlage, Pflege oder Verbesserung von Flächen oder Einrichtungen für forstliches Vermehrungsgut sowie
  • Anschaffung von Spezialgeräten für die Forstpflanzenproduktion
  • Maßnahmen gegen Wildschäden

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutz- oder Wohlfahrtsfunktion und 60 % auf allen anderen Waldflächen.

30 % bei der Anschaffung von Spezialgeräten, bei sonstigen Aktivitäten der Forstgenetik 90 %.

Erfolgt die Abrechnung der Förderungsgegenstände nicht nach Standardkosten, so sind die anfallenden Holzerlöse dem Förderungsausmaß gegenzurechnen.

Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen.

Bei der Abrechnung über Kosten sind Preisauskünfte zur Kostenplausibilisierung beizulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).

Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.

Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre


Bei Vorhaben gemäß Punkt 3.2.1 ist die Förderung mit maximal 200.000 € je Förderungswerber bzw. im Falle eines Gemeinschaftlichen Rahmenantrags je Bewirtschafter/ begünstigtem Betrieb begrenzt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität keine Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurden.

Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 ha liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor (z.B. Waldzertifizierung, Waldtypisierung, Einheitswertbescheid in Verbindung mit Zertifizierung oder Waldtypisierung).

Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren. Die im jeweiligen Bundesland geltenden Fördervorgaben sind einzuhalten.

Bei der Festlegung von Verjüngungs- und Pflegezielen wird ein mindestens 75 %iger Anteil von heimischen Baumarten berücksichtigt.

Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen und eventuelle Erlöse aus Holzverkäufen gegenzurechnen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte)

Wo kann ich den Förderantrag stellen?

ONLINE ANTRAG – hier können Sie den Antrag auf Förderung aus dem Waldfonds stellen

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Land Salzburg - Beratungsstellen

Regionalbetreuer Pinzgau und Gasteinertal:

DDI Johanna Steinberger
+ 43 662 8042-3694

Förster Matthias Herzog
+ 43 662 8042-3682

Forstwart Laurenz Nindl (BH Zell am See)
+43 6542 760-6794
Jakob Stoffl
+ 43 662 8042-3486

Regionalbetreuer Lungau und restlicher Pongau:

DI Josef Petzlberger
+ 43 662 8042-3685

Ing. Dominik Posch
+43 662 8042-3666

Florian Warter
+ 43 662 8042-3429

-
Regionalbetreuer Flach- und Tennengau:

DI Maximilian Rossmann
+ 43 662 8042-3683

Fabian Zopf, Bsc
+43 662 8042-3490

Förster Martin Seiwald
+ 43 662 8042-3678



Landwirtschaftskammer Salzburg