Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen (M1)

Warum wird gefördert?

Wiederaufforstung mit möglichst qualitätsgesichertem sowie an den Standort unter bestmöglicher Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft und an die zu erwartenden Klimaveränderungen bestmöglich angepasstem Pflanzenmaterial.

Förderung der Vielfalt sowohl bei der Baumartenwahl als auch hinsichtlich Genetik, Strukturen und Lebensräumen.

Nachhaltige Sicherstellung der Waldfunktionen nach Schadereignissen.

Herstellung einer hohen strukturellen Resilienz der neubegründeten Bestände.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie

Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.7 der Sonderrichtlinie

  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts

Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

 

Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel" über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.
  • Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular Erstzuweisung einer Klientennummer vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.


Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

Was wird gefördert?

Vorbereitende Maßnahmen:

    • Mulchen
    • Bodenbearbeitung – Vorbereitung

Aufforstung, Nachbesserung

    • Aufforstung
    • Einzelschutz bei seltenen Baumarten

Technische Begleitmaßnahmen: 

    • Schussschneisen
    • Anlage Pflegesteige
    • Pflock mind. 6x6 cm
    • Querfällung
    • Dreibeinböcke

Kulturpflege nach Aufforstung

Maßnahmen gegen Wildschäden:

    • Zaun Naturverjüngung Reh - hoher Aufwand (ab 30% Hangneigung)
    • Zaun Naturverjüngung Reh - geringer Aufwand (<30% Hangneigung)
    • Zaun Freifläche Reh - hoher Aufwand (ab 30% Hangneigung)
    • Zaun Freifläche Reh - geringer Aufwand (<30% Hangneigung)
    • Zäunung Freifläche Rotwild
    • Zäunung Naturverjüngung Rotwild 
    • Kontrollzaun
    • Sonstige Schutzmaßnahmen laut Sonderrichtlinie

jagdbetriebliche Konzepte und deren Umsetzung

 

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten im Ausmaß von 60 % auf allen Waldflächen bzw. 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutzfunktion. 


Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen.

Bei der Abrechnung über Kosten sind Preisauskünfte zur Kostenplausibilisierung beizulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).

Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.

Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren. Die im jeweiligen Bundesland geltenden Fördervorgaben sind einzuhalten.

Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität keine Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurden.

Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 ha liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor (z.B. Waldzertifizierung, Waldtypisierung, Einheitswertbescheid in Verbindung mit Zertifizierung oder Waldtypisierung).

Nachfolgende Bedingungen für die Förderung nehme ich zustimmend zur Kenntnis:

Bei den Baumarten sind geeignete Herkünfte zu verwenden.

Beim Einzelschutz von Nadelbäumen werden nur Schutzkörbe mit Mindestdurchmesser 30 cm verankert mit Holzpflöcken verwendet.

Beim Einzelschutz von Laubbäumen werden nur Schutzkörbe, Gitterschläuche (ausgenommen Monoschutzsäulen) verwendet.

Bei Querfällungen hat der Durchmesser der Bäume mindestens 40 cm BHD zu betragen.

Kontrollzäune sind mindestens 10 Jahre funktionstüchtig zu erhalten.

Zwischen 2 Zaunflächen muss an der engsten Stelle ein Mindestabstand vom 100m sein und es dürfen max. je Zaun 0,5 ha Verjüngungsfläche eingezäunt werden. (Beträgt bei Aufforstungen der Tannenanteil/Eichenanteil mehr als 60% dann ist max. 1 ha zulässig.)

Kontrollzäune und flächige Zäune sind nach Funktionserfüllung vom Förderwerber sachgerecht zu entfernen.

Bei Schussschneisen ist ein jagdbetriebliches Konzept verpflichtend beizulegen.

Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).

 

Wo kann ich den Förderantrag stellen?

ONLINE ANTRAG – hier können Sie den Antrag auf Förderung aus dem Waldfonds stellen


 

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Land Salzburg - Beratungsstellen

Regionalbetreuer Pinzgau und Gasteinertal:

DDI Johanna Steinberger
+ 43 662 8042-3694

Förster Matthias Herzog
+ 43 662 8042-3682

Forstwart Laurenz Nindl (BH Zell am See)
+43 6542 760-6794

Jakob Stoffl
+ 43 662 8042-3486

Regionalbetreuer Lungau und restlicher Pongau:

DI Josef Petzlberger
+ 43 662 8042-3685

Ing. Dominik Posch
+43 662 8042-3666

Florian Warter
+ 43 662 8042-3429

-
Regionalbetreuer Flach- und Tennengau:

DI Maximilian Rossmann
+ 43 662 8042-3683

Fabian Zopf, Bsc
+43 662 8042-3490

Förster Martin Seiwald
+ 43 662 8042-3678



Landwirtschaftskammer Salzburg