Fischerprüfung

Die Fischerprüfung ist vor einer vom Landes-Fischereiverband Salzburg eingerichteten Prüfungskommission abzulegen.

Der Landes-Fischereiverband Salzburg hat eine oder mehrere Prüfungskommissionen einzurichten. Jede Prüfungskommission hat aus drei Mitgliedern zu bestehen. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit.

Gegenstände der Fischerprüfung sind

  • Wassertierkunde (zB Aussehen, Vorkommen, Laichzeiten, Lebensweise und Gefährdungen der Wassertiere),
  • Gewässerökologie,
  • sachgemäßer Gebrauch der Fanggeräte,
  • Fischereirecht und einschlägige Rechtsvorschriften.

Die Prüfung kann ab Vollendung des 11. Lebensjahres abgelegt werden.

Die Durchführung und der nähere Inhalt der Fischerprüfung sind durch Verordnung der Landesregierung zu regeln.