Die Fischerprüfung ist vor einer vom Landes-Fischereiverband Salzburg eingerichteten Prüfungskommission abzulegen.
Der Landes-Fischereiverband Salzburg hat eine oder mehrere Prüfungskommissionen einzurichten. Jede Prüfungskommission hat aus drei Mitgliedern zu bestehen. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Gegenstände der Fischerprüfung sind
- Wassertierkunde (zB Aussehen, Vorkommen, Laichzeiten, Lebensweise und Gefährdungen der Wassertiere),
- Gewässerökologie,
- sachgemäßer Gebrauch der Fanggeräte,
- Fischereirecht und einschlägige Rechtsvorschriften.
Die Prüfung kann ab Vollendung des 11. Lebensjahres abgelegt werden.
Die Durchführung und der nähere Inhalt der Fischerprüfung sind durch Verordnung der Landesregierung zu regeln.