Fischereigesetz

In den vergangenen Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts musste sich die heimische Wassertierwelt gegen immer massivere Beeinträchtigungen unterschiedlichen Ursprungs behaupten. Menschliche Einflussnahmen erfolgten durch Gewässerregulierungen, durch den Betrieb von Wasserkraftwerken und Staustufen oder das Einleiten von Abwässern. Daneben trat vermehrt tierische Konkurrenz durch anpassungsfähige, nicht heimische Fischarten (zB der Regenbogenforelle) auf und natürliche Feinde - wie der Graureiher und der Kormoran - stellten neben der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der Gewässer hohe Anforderungen an das Reproduktions- und Regenerationspotential der heimischen Fische, Krebse und Muscheln.

Das Fischereigesetz 1969 trug diesen geänderten tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung. In Zusammenarbeit mit dem Landes-Fischereiverband Salzburg wurde daher das neue Fischereigesetz 2002 ausgearbeitet, das die ökologischen Voraussetzungen stärker einbezieht und den Schutz der Fischwässer vor übermäßiger Ausbeutung dadurch bewirken soll, dass einer verantwortungsvollen, fischereiwirtschaftlichen Nutzung noch mehr rechtliche Bedeutung beigemessen wird als bisher.

Das neue Fischereigesetz verfolgt darüber hinaus noch weitere Ziele:

Den landes- und bundesweit laufenden Bestrebungen nach Strukturreformen und dem allgemeinen Ruf nach Entlastung der Verwaltungsbehörden soll durch Auslagerung von Aufgaben an den Landes-Fischereiverband als Körperschaft öffentlichen Rechts Rechnung getragen werden. Gemäß den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wird besonders darauf geachtet, den Vollzugsaufwand für die betroffenen Behörden möglichst gering zu halten.

Diese Umstrukturierungen und Vereinfachungen erfolgen immer auch im Interesse des Gesetzesadressaten, für den der Aufwand gleichfalls möglichst gering gehalten werden soll. In diesem Sinn wird die bisherige Teichfischerkarte abgeschafft und die bisher für die Gastfischerkarten eingehobene Verwaltungsabgabe durch eine Fischereiabgabe ersetzt, deren einfache Berechnung und Einhebung eine Vereinfachung für alle Beteiligten darstellt.

Darüber hinaus wird das Gesetzesvorhaben auf legistischer Ebene dafür genutzt, den Gesetzestext neu zu systematisieren und sprachlich zu modernisieren.