Das neue Fischereigesetz verfolgt darüber hinaus noch weitere Ziele:
Den landes- und bundesweit laufenden Bestrebungen nach Strukturreformen und dem allgemeinen Ruf nach Entlastung der Verwaltungsbehörden soll durch Auslagerung von Aufgaben an den Landes-Fischereiverband als Körperschaft öffentlichen Rechts Rechnung getragen werden. Gemäß den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wird besonders darauf geachtet, den Vollzugsaufwand für die betroffenen Behörden möglichst gering zu halten.
Diese Umstrukturierungen und Vereinfachungen erfolgen immer auch im Interesse des Gesetzesadressaten, für den der Aufwand gleichfalls möglichst gering gehalten werden soll. In diesem Sinn wird die bisherige Teichfischerkarte abgeschafft und die bisher für die Gastfischerkarten eingehobene Verwaltungsabgabe durch eine Fischereiabgabe ersetzt, deren einfache Berechnung und Einhebung eine Vereinfachung für alle Beteiligten darstellt.
Darüber hinaus wird das Gesetzesvorhaben auf legistischer Ebene dafür genutzt, den Gesetzestext neu zu systematisieren und sprachlich zu modernisieren.