Fische/Schonzeiten

Im Bundesland Salzburg gibt es insgesamt 58 Fischarten, von denen 43 Arten heimisch, fünf Arten eingebürgert und zehn Arten landesfremd sind. Von den ursprünglich heimischen Arten gelten zwölf als verschollen, dh dass es in Salzburg keine Nachweise gibt, sie in anderen Teilen Österreichs aber noch vorkommen. Eine Art, der Hausen, ist in Salzburg ausgestorben.

Von den heimischen Fischarten sind derzeit 21 Arten ganzjährig geschont (siehe dazu Salzburger Fischereiverordnung, LGBl Nr 1/2003, idgF). Die landesfremden Wassertiere haben keine gesetzliche Schonzeit und keine gesetzliche Mindestlänge. Der Bewirtschafter eines Fischwassers kann allerdings nach seinem Ermessen Schonzeiten und Mindestlängen in seinem Gewässer festlegen, es dürfen die gesetzlichen Vorgaben jedoch keinesfalls unterschritten werden. Diese Bestimmungen sind der jeweiligen privatrechtlichen Erlaubnis („Lizenz“) für das jeweilige Gewässer zu entnehmen.

Als heimische Wassertiere gelten die in § 1 der Salzburger Fischereiverordnung angeführten Fisch-, Krebs- und Muschelarten. In dieser Bestimmung sind auch die jeweiligen Mindestlängen und Schonzeiten angeführt.