Ziel der Mindestsicherung ist zum einen, die Armut zu bekämpfen und Menschen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen und zum anderen, Personen zu fördern, um sie dauerhaft in das Erwerbsleben (wieder-) einzugliedern.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht aus:
- Hilfe für den Lebensunterhalt
- Hilfe für den Wohnbedarf
- Hilfe für den Bedarf bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung
Auf den nachfolgenden Seiten sind die wesentlichsten Inhalte des Mindestsicherungsgesetzes im Überblick dargestellt: