Katastrophenschutz in Salzburg

Allgemeines

Die Sicherheit im Land Salzburg basiert auf drei Säulen:
  • Vorsorge:
    Dazu gehört die rechtliche und finanzielle Absicherung des Katastrophenschutzes, die Ausbildung der Behörden und Einsatzorganisationen sowie die Krisenvorsorge für die Bevölkerung.
  • Bekämpfung von Katastrophen und deren Abwehr:
    Dazu gehört die Koordination in Krisenfällen durch das Land, die Bezirke und Gemeinden.
  • Mithilfe bei der Wiederherstellung nach Unglücken:
    Dazu zählt die soziale Absicherung und Auszahlung von Katastrophenfondsgeldern.


Katastrophenschutzpläne

Diese werden von den Bezirksverwaltungsbehörden zur Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erstellt. Grundlage dafür ist die Vollständigkeitsverordnung, die im Interesse der einheitlichen Gestaltung und Vollständigkeit von Katastrophenschutzplänen von der Landesregierung erlassen wurde.
Der Katastrophenschutzplan gliedert sich in:
  • die Bezirksbeschreibung (Topographie, Besiedelung, wichtige Anlagen)
  • die Gefahrenlage
  • den Katastrophenhilfsdienst samt den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
  • Alarmpläne (Verständigungslisten, Reihung der Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit)
  • zur Katastrophenabwehr und Katastrophenbekämpfung wichtige Anlagen, Einrichtungen, Einsatz- und Hilfsmittel im Bezirk
Die durch die Landesregierung ergänzte Zusammenfassung der Bezirkskatastrophenschutzpläne bildet den Landes-Katastrophenschutzplan.


Katastrophenschutzlager

Das Land Salzburg hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung vier Katastrophenschutzlager eingerichtet. In den vergangenen mehr als 20 Jahren wurde rund 4 Millionen Euro in den Kasernenstandorten Wals-Siezenheim, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Saalfelden zur Errichtung der Lagergebäude und der Ausstattung mit Gerät investiert. Diese Standorte sind für das Land vor allem für den Katastrophenschutz in den Salzburger Bezirken unverzichtbar.
Jedes dieser Katastrophenlager gliedert sich in zwei Bereiche, in einen zivilen Teil und den militärischen Teil.
  • Der zivile Bereich beschränkt sich hauptsächlich auf Gerät für die Einrichtung von Notunterkünften mit Betten, Decken, Handtücher, Besteck bis hin zu Sandsäcken und vieles mehr. Während die Lager in der Krobatinkaserne, der Wallnerkaserne sowie der Struckerkaserne für die Unterbringung von jeweils 500 Personen in Notunterkünften ausgestattet sind, weist das Katastrophenschutzlager in der Schwarzenbergkaserne sogar einen Bestand für 1.500 Personen auf. Dieser Komplex wird vom Land Salzburg durch Bundesheerbedienstete auf Werkvertragsbasis verwaltet und ständig auf dem letzten Stand gehalten.
  • Im militärischen Bereich reicht die Bevorratung von Stiefeln und Regenjacken über Handwerkzeug bis hin zu Motorsägen, Winden und Brückengerät.
Damit das Land Salzburg im Katastrophenfall auch in Zukunft über ausreichendes Katastrophengerät verfügt, werden derzeit jährlich rund 7.700 Euro für die Beschaffung, beziehungsweise Nachbeschaffung derartiger Geräte bereitgestellt, welche mit Jahresende mittels Regierungsbeschluss in das Eigentum des Bundesheeres übergehen.


Landesalarm- und -warnzentrale

Als Drehscheiben für die Einsatzkoordination und Nachrichtenübermittlung wurden in den Bundesländern Landeswarnzentralen eingerichtet. In Salzburg ging mit 18. März 2005 die eigens für diesen Zweck errichtete Landesalarm- und -warnzentrale (LAWZ) in Betrieb. Integriert in die Zentrale ist auch die Sturmwarnung für Salzburgs Seen sowie das Strahlen-Frühwarnsystem.


Sirenensignale

Durch die Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes 1986, BGBl. Nr. 396 standen ab 1987 Mittel zur Systemerrichtung eines akustischen Warn- und Alarmsystems zur Verfügung. Die Aufteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Einräumung gegenseitiger Benützungsrechte ist in einer Vereinbarung gemäß § 15a der österreichischen Bundesverfassung, BGBl.Nr.87/1988 geregelt.

Aufgrund dieser Vereinbarung nach Artikel 15 a der Bundesverfassung hat Österreich als eines der wenigen Länder eine flächendeckende Sirenenwarnung. Die dem Land Salzburg zugeteilten Katastrophenfondsmitteln des Bundes werden zweckgebunden für die Errichtung, Erhaltung, Erneuerung, Wartung und den Betrieb eines akustischen Warn- und Alarmsystems verwendet. Insgesamt gibt es im ganzen Bundesgebiet mehr als 8000 Sirenen, davon im Bundesland Salzburg 496. Mit den derzeit bestehenden Sirenenanlagen können in den fünf Bezirken und der Stadt Salzburg fast 77 Prozent der Bevölkerung erreicht werden.

Zur raschen Warnung und Alarmierung der Bevölkerung in Katastrophen- und Krisenfällen kann je nach Gefahr von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres eine zentrale Auslösung aller Sirenen für ganz Österreich beziehungsweise in den Ländern durch die Landeswarnzentralen auch landes- beziehungsweise bezirksweit erfolgen. Bundesweit wurden erstmals die Zivilschutzsignale 1998 ausgelöst.

Dieses Alarmsystem hat auch die Aufgabe, Feuerwehrleute zum Einsatz zu rufen. Dazu können selbstverständlich auch nur einzelne Sirenen gezielt ausgelöst werden.

Die Wartung der Sirenenanlagen erfolgt durch die Funkwerkstätte des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg.

Überprüft werden die Sirenen jeden Samstag um 12 Uhr durch einen "Probelauf" mit einem 15-sekündigen Dauerton.

Darüber hinaus wird jeden ersten Samstag im Oktober ein Zivilschutz-Probealarm für ganz Österreich durchgeführt. Der Probealarm dient zur Überprüfung des Warn- und Alarmsystems und zur Information für die Bevölkerung. Nach dem Signal "Sirenenprobe" werden zwischen 12 und 13 Uhr die drei Zivilschutzsignale "Warnung", "Alarm" und "Entwarnung" in ganz Österreich ausgestrahlt.

Da durch die drei Zivilschutzsignale nicht auf die Art der Gefahr und auf die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen nähere Informationen über Radio oder Fernsehen eingeholt werden. Nach einer Alarmierung über das Warn- und Alarmsystem ergehen deshalb über Hörfunk und Fernsehen wichtige Informationen, die sowohl einen genauen Bericht über die Situation als auch Empfehlungen und Anweisungen für das richtige Verhalten beinhalten.

Die Bedeutung der Signale

  • Sirenenprobe:
    15 Sekunden Dauerton
  • Warnung:
    3 Minuten gleich bleibender Dauerton - Herannahende Gefahr!
  • Alarm:
    1 Minute auf- und abschwellender Heulton – Gefahr!
  • Entwarnung:
    1 Minute gleich bleibender Dauerton - Ende der Gefahr!


Katastrophenfunknetz

Das Land Salzburg betreibt seit mehr als 20 Jahren ein eigenes Katastrophenfunknetz, das mit Hilfe eines Richtfunknetzes die Bezirkshauptmannschaften mit dem Amt der Salzburger Landesregierung verbindet.

Dieses Funknetz entspricht hinsichtlich seiner Kapazität und seinen technischen Möglichkeiten nur mehr bedingt den heutigen Anforderungen und gibt auch auf Grund bevorstehender Investitionen Anlass, Überlegungen über die weitere Vorgangsweise anzustellen.

Eine die Arbeitsgruppe „Katastrophenfunknetz des Landes“, wird sich in der nächsten Zeit noch sehr intensiv über eine mittel- bis langfristige Beteiligung an BOS-Austria, auseinandersetzen.


Integrierte Ausbildung

Seit 1996 finden jährlich Kurse der „Integrierten Ausbildung“ unter der Führung des Landes Salzburg statt. Behörden und Einsatzorganisationen setzen sich routinemäßig an einen Tisch und widmen sich Themen wie etwa Führen im Einsatz, Einsatzvorbereitung Stabsdienst, Führungsverhalten, Einsatztechniken, Öffentlichkeits- und Medienarbeit oder Krisenintervention.

Das Referat für Katastrophenschutz bietet ein umfangreiches Ausbildungsprogramm an, dass unter anderem Sonderprogramme für Katastrophenschutzreferenten, für kleinere Katastrophenhilfsdienstorganisationen sowie den teilweisen Einstieg in bestehende Ausbildungsprogramme von Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rotes Kreuz) beinhaltet.


Lawinenwarndienst

Der Lawinenwarndienst im Land Salzburg ist zweistufig aufgebaut. Der amtliche Lawinenwarndienst bildet die überregionale Komponente. Experten an der vom Land Salzburg eingerichteten Lawinenwarnzentrale mit Sitz bei der Regionalstelle Salzburg der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik versehen den Fachdienst im Bereich der Wetter- und Lawinenkunde.

Zu den Lawinenwarnkommissionen als regionaler Komponente kommt ein flächendeckendes Netz von Wetterbeobachtern, die während eines Winters täglich ihre Beobachtungen an die Lawinenwarnzentrale melden.

Zur täglichen Lawinensituation ist in Salzburg eine Tonbandinformation über Wettersituation, die Gefahrenstufen sowie Tendenzen, eingerichtet.