Katastrophenschutz in Salzburg

Allgemeines:

Aufgrund der Kompetenzbestimmung der Bundesverfassung liegt der Katastrophenschutz in Österreich grundsätzlich in der Zuständigkeit der neun Bundesländer.

Die Katastrophenhilfegesetze der Bundesländer legen die Aufgaben von Ländern, Bezirken und Gemeinden im Katastrophenschutz fest. Sie regeln u.a. die Aufstellung der erforderlichen Katastrophenhilfsdienste und Katastrophenhilfspläne sowie die Einsatzleitung auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene.
Bei Katastrophenereignissen wird zwischen Naturereignissen (u.a. Mure, Sturm, Hochwasser, Lawine, Eisstau,  Felssturz, Flutwelle, Erdrutsch oder Seuche) und technischen Ereignissen (u.a. Flutwelle Bruch von Stauwerken, Großbrand, Explosion, Chemieunfälle, Einsturz von Bauwerken, Umweltverseuchung mit radioaktiven Stoffen, Umweltverseuchung mit chemischen Stoffen oder Verkehrsunfälle unter besonderen Bedingungen) unterschieden.