Zuständigkeit

Wann sind wir für Sie zuständig?

Die Salzburger Landesregierung (Landesamtsdirektion, Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft, Fasaneriestraße 35, 5020 Salzburg) ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben.

Wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Salzburg oder im Bezirk Salzburg-Umgebung haben, stellen Sie den Antrag direkt beim Amt der Salzburger Landesregierung.

Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz in den Bezirken Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg oder Zell am See, stellen Sie den Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bei der für Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft:

Bezirkshauptmannschaft Hallein
5400 Hallein, Schwarzstraße 14
Frau Elisabeth Roßmann, Tel:  + 43 5 7599-6027

Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau
5600 St. Johann im Pongau, Hauptstraße 1
Herr Markus Gschwandtner, Tel:  + 43 5 7599-6278

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
5580 Tamsweg, Kapuzinerplatz 1
Herr Christian Pritz, Tel:  + 43 5 7599-6510

Bezirkshauptmannschaft Zell am See
5700 Zell am See, Saalfeldnerstraße 10
Frau Ingrid Kessler, Tel:  +43 5 7599-6913

Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland oder im Ausland haben und im Ausland geboren sind, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt der Landesregierung oder an die für Sie zuständige Vertretungsbehörde im Ausland.