Salzburger Landessicherheitsgesetz


Inhalt des Gesetzes sind Regelungen
  • im Bereich der Prostitution
  • Anstandsverletzung
  • Lärmerregung
  • Bettelei
  • unzulässige Tierhaltung - insbesondere Hundehaltung
  • Befahren gesperrter Schipisten
  • Ehrenkränkung
  • unbefugte Führung oder Verwendung öffentlicher Wappen, Siegel, Titel und Ehrenzeichen
  •  Wegweisung Unbeteiligter von Einsatzorten
  • Verbot von Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen
  • Mitwirkung der Bundespolizei an der Vollziehung von Landesgesetzen