Beibehaltung der Staatsbürgerschaft

Wer freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. Es gibt jedoch die Möglichkeit, vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft kann Personen, die seit Geburt Österreicher sind, bewilligt werden, wenn im Privat- und Familienleben des Antragstellers ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt.
  • Die Beibehaltung muss bei Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch Abstammung erworben haben, wegen der von ihnen bereits erbrachten und von ihnen noch zu erwartenden Leistungen im Interesse der Republik liegen.
  • Zudem müssen die allgemeinen Verleihungsvoraussetzungen (ausgenommen Lebensunterhalt) sinngemäß erfüllt sein.
  • Der fremde Staat muss der Beibehaltung zustimmen.
  • Die fremde Staatsangehörigkeit muss binnen zwei Jahren erworben werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit Begründung, dass in Ihrem Privat- und Familienleben ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt bzw. Nachweise hinsichtlich Ihrer Leistungen im Interesse der Republik
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Kopie des österreichischen Reisepasses
  • Meldebestätigung
  • Strafregisterauszug vom Wohnsitz im Ausland

Fremdsprachige Unterlagen müssen von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein.


Kosten (Stand Jänner 2024)

Bewilligung an einen Erwachsenen: 1.165,- Euro
Bewilligung an einen Minderjährigen: 582,- Euro
Antrag: 14,30 Euro
Strafregisterauszug: 14,30 Euro
sonstige Beilagen: 3,90 Euro je Beilage


Zuständige Behörde

Die Salzburger Landesregierung ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. die Evidenzstelle im Bundesland Salzburg haben. Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden.

Amt der Salzburger Landesregierung
Landesamtsdirektion
Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft
Fasaneriestraße 35
5020 Salzburg

Anfragen per E-Mail an w-stb@salzburg.gv.at