Wahlberechtigte

Wer ist bei welcher Wahl wahlberechtigt?

Landtagswahl, Gemeindevertretungs- und Gemeinderatswahlen, Bürgermeisterwahlen

Aktiv wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag für die Wahlen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten am Stichtag in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. An den Wahlen können nur Wahlberechtigte, deren Namen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, teilnehmen.

Bei den Gemeindevertretungs- bzw. Gemeinderatswahlen und den Bürgermeisterwahlen sind zusätzlich Staatsangehörige der Europäischen Union wahlberechtigt.

Passiv wahlberechtigt, das heißt zur Kandidatur berechtigt, sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag für die Wahlen vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.


Bundespräsidentenwahl und Nationalratswahl

Aktiv wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht zur Nationalrats- bzw. Bundespräsidentenwahl nicht ausgeschlossen sind.

Bei der Nationalratswahl sind alle österreichischen Männer und Frauen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, passiv wahlberechtigt, das heißt zur Kandidatur berechtigt. Ein/e Kandidat/in zur Bundespräsidentenwahl muss am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet haben.


Wahlen zum Europäischen Parlament (Europawahl)

Aktiv wahlberechtigt sind jene Männer und Frauen, die vom Europa-Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Staatsangehörige der Europäischen Union können sich auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen.