Das Ziel der neuen Förderung und Gesetzesänderungen ist klar: Bauen und Wohnen in Salzburg muss wieder günstiger werden und das Fördersystem wird vereinfacht. Konkret wird es im Mietwohnbau künftig einen fixen Förderbetrag pro Quadratmeter geben, mit dem die Gemeinnützigen Wohnbauträger rechnen können. Bei privatem Eigentum werden Direktzuschüsse ausbezahlt und es kann auch eine Unterstützung bei der Kreditrückzahlung gewährt werden. Zudem wird der Einstieg ins Eigentum durch das neue Mietkauf-2.0.-Modell erleichtert und Drittstaatsangehörige müssen künftig Sprachnachweise erbringen.
Zauner: "Herzensprojekt Mietkauf."
Für Landesrat Martin Zauner ist das neue Mietkauf-Modell-2.0. ein besonders wichtiges Element in der neuen Wohnbauförderung: „Wir wollen diese Sparte attraktiveren und in den Vordergrund rücken. Das haben wir gemacht, indem die Finanzierungsbeiträge beim Einzug in die Wohnung auf die Hälfte gedeckelt wurden. Andererseits bieten wir eine Kaufförderung an, wenn die eigenen vier Wände in der Zukunft erworben werden können."
Förderung für Nachverdichtung
Die Wohnbauförderung wird erstmals als Steuerungsmittel für Nachverdichtung und Bestandssanierung wirken. Diese gute Nachricht gilt für alle, die bei einem Haus anbauen wollen. Sie können in Zukunft eine Sanierungsförderung für das Bestandsgebäude beantragen und erhalten zusätzlich den Direktzuschuss für die Förderung des neuen Anbaus. Das spart Geld, wertvollen Grund und Boden und schont gleichzeitig die Umwelt.
Verwaltungsvereinfachung
Vom neuen Wohnbauförderungsgesetz profitieren vor allem die Salzburgerinnen und Salzburger, weil die erhöhten Einkommensgrenzen mehr Personen den Zugang ermöglichen und dadurch angespannte Familienbudgets entlastet werden. Die großen Vereinfachungen kommen Bürgern und Verwaltung entgegen und entlasten massiv. Zusätzlich wird das Gesamtsystem für alle Beteiligten berechenbarer, weil das komplizierte Ab- und Zuschlagspunktesystem wegfällt. Verwaltungstechnisch genügt es zukünftig beispielsweise das Einkommen in der Sozialabteilung zu überprüfen und muss nicht nochmals in der Wohnbauabteilung bei der gleichen Person aufwändig erhoben werden. REP_241031_91 (msc/mel)