KPJ-Praktikum Allgemeinmedizin

Förderung des klinisch-praktischen Jahres im Land Salzburg

Sie lieben die Vielfalt? Dann ab in die Hausarztpraxis! Es gibt wohl kaum eine bessere Umgebung, um die gesamte Breite der Medizin unmittelbar zu erleben und die klinischen Fertigkeiten zu schulen.

Beim klinisch-praktischen Jahr lernen angehende Mediziner von erfahrenen Ärzten© LMZ/Neumayr/Leo

In dem Bewusstsein, dass mit so einem Praktikum aber auch finanzielle Belastungen verbunden sein können, hat das Land Salzburg gemeinsam mit der Österreichischen Gesundheitskasse und den Salzburger Gemeinden die Förderung für das KPJ-Praktikum „Allgemeinmedizin" ins Leben gerufen. 

Durch die Initiative soll diese wertvolle Ausbildungserfahrung auch möglichst vielen Medizinstudierenden zur Verfügung stehen und der Hausarztberuf schon während des Studiums besser erlebbar werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Die Förderung richtet sich an Medizinstudierende, die im Rahmen des klinisch-praktischen Jahres das KPJ-Praktikum „Allgemeinmedizin" in einer universitären Lehrordination im Bundesland Salzburg verbringen möchten.

Was umfasst die Förderung?

  • Eine einmalige Aufwandsentschädigung von 650 Euro für ein Praktikum von mindestens vier Wochen beim Allgemeinmediziner für derzeit 60 Studierende. Die Aufwandsentschädigung ist ein fixer Betrag und ändert sich bei längerem Praktikum nicht.

Wie beantrage ich die Förderung?

Nachdem Sie den Entschluss gefasst haben, Ihr KPJ-Praktikum in einer Allgemeinmedizinpraxis im Bundesland Salzburg zu absolvieren, ist folgender Antrag vor Praktikumsbeginn zur Gänze ausgefüllt und unterzeichnet zu stellen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.

Antragsformular
Praktikumsbestätigung

  • Der Antrag ist an folgende Adresse oder per E-Mail zu übermitteln:

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 9/03 - Gesundheitsplanung und -finanzierung
Sebastian-Stief-Gasse 2
5020 Salzburg
E-Mail: gesundheitsplanung@salzburg.gv.at

  • Nach Beendigung des KPJ-Praktikums ist die Praktikumsbestätigung an oben angeführte Adresse zu übermitteln, um die Förderung ausbezahlt zu bekommen. Hinweis: Wir bitten zu beachten, dass die Formulare des Landes Salzburg zu verwenden sind.

Gibt es auch die Möglichkeit einer Unterkunft oder Unterstützung zur Unterkunft?

  • Eine Unterstützung zur Unterkunft ist nur außerhalb der Stadt Salzburg möglich.
  • Je nach Möglichkeiten der Gemeinde wird ggf. entweder eine Unterkunft zur Verfügung gestellt oder eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 450 Euro gewährleistet. Die Entscheidung diesbezüglich liegt bei der Gemeinde.
  • Für die Unterstützung zur Unterkunft gilt die Voraussetzung, dass Sie nicht in der jeweiligen Gemeinde oder einer Nachbargemeinde eine kostenlose Unterkunftsmöglichkeit zur Verfügung haben.
  • Für genauere Informationen hinsichtlich einer Unterkunft setzen Sie sich bitte rechtzeitig direkt mit der Gemeinde in Verbindung. Ansprechpartner sind die jeweiligen Amtsleiter/innen der Gemeinde, welche Sie auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde finden können – eine Eingabe bei Google z.B. „Gemeinde Golling Amtsleiter" erleichtert die Suche.
  • Die Gemeinde kann nach Beendigung des KPJ-Praktikums eine Praktikumsbestätigung einfordern.

Wie organisiere ich mir eine Lehrordination?

  • Die Organisation Ihrer KPJ Lehrordination Allgemeinmedizin erfolgt nach den üblichen Vorgaben Ihrer Universität. Sobald dies erledigt ist und Sie die Zusage einer Ärztin oder eines Arztes haben, zu welcher Zeit, Sie in welcher Gemeinde tätig sind, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt bzgl. der Möglichkeit einer Unterkunft mit der Gemeinde aufnehmen.
  • Bei Fragen zum KPJ Allgemeinmedizin, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpersonen an den Universitäten. Das Formular erhalten Sie an Ihrer, für die Lehrveranstaltung zuständigen Universität.


Ansprechpartner Förderung:

Sonstige Fragen zur Förderung betreffend das KPJ-Praktikum Allgemeinmedizin können Sie gerne an gesundheitsplanung@salzburg.gv.at richten.


HINWEIS: Es können aktuell maximal 60 Förderungen pro Kalenderjahr vergeben werden.