Förderungen

Die übergeordneten Förderziele des Referats 2/06-Jugend, Familie, Integration, Generationen sind die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Menschen. Diese Förderziele können unter anderem erreicht werden durch:

  • Stärkung der regionalen Infrastruktur
  • Empowerment durch Bildungs- und Informationsarbeit
  • Bewusstseinsbildende und praxisorientierte Maßnahmen für die Zielgruppen
  • Zielgruppenübergreifende bzw Zielgruppenverbindende Maßnahmen
  • Abbau von strukturellen Hürden
  • Lobbying-Arbeit  
Ziele Integration
  • Den Zielgruppen bestmögliche Unterstützungsangebote zur sozialen und gesellschaftlichen Integration anzubieten.
  • Den Integrationsprozess unter Einbeziehung der Salzburger Bevölkerung zu intensivieren.
  • Schwer zugänglicher Personengruppen zu erreichen.
Inhalt
  • Planung und Unterstützung von Maßnahmen im Integrationsbereich gem. Geschäftseinteilung des Landes Salzburg
  • Weiterführung und Stabilisierung bestehender Projekte bei laufender Evaluierung
  • regionale Integrationsarbeit
  • Unterstützung der Freiwilligenarbeit im Asyl- und Integrationsbereich
  • Umsetzung von AMIF und LEADER Kofinanzierungen, EU-Projekten
  • die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen durch die Integrationsplattform Salzburg
Zielgruppe, der die Maßnahme zu Gute kommt
  • alle mit aufrechtem Aufenthaltstitel
  • Migrantinnen und Migranten
  • Asylberechtigten
  • Salzburger Bevölkerung
Wer kann um eine Förderung ansuchen? ​Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen
Was wird gefördert? ​Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten - Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, …
Was ist zu beachten?
​Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc in kooperativer Art und Weise.
  • Ein Ansuchen begründet keinen Anspruch auf eine Förderung!
  • Auf allen Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit (zB Homepage, Werbematerial, Publikationen udgl) ist das·Förderlogo des Landes Salzburg zu verwenden!
Wie reiche ich eine Förderung ein?
​Das Förderansuchen ist spätestens 4 Monate vor Durchführung des Projekts / der Veranstaltung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.6. des Vorjahres einzureichen. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung / Ablehnung) an den/die FörderwerberIn gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc schriftlich festgelegt(„Zusageschreiben").
​Wie weise ich die Verwendung von Förderungen nach?
​Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres bzw bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:
  • Formular Verwendungsnachweis
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung)
  • Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste
  • Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial
​zu den Formularen


Informationsverpflichtung bei der Datenerhebung: