50-Punkte-Plan

Seit Ende 2015 liegt ein umfangreicher Plan für die Integration von Flüchtlingen in Österreich vor, welcher auf Basis der fachlichen Analyse eines Expertenrates durch den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres vorgestellt worden ist.Dieser Plan wurde am 26.01.2016 in der Sitzung des Ministerrats zustimmend zur Kenntnis genommen und gilt somit als Grundlagendokument der Bundesrepublik Österreich in diesem Bereich.
Handlungsbedarf wird darin insbesondere gesehen in den Bereichen

  • Sprache und Bildung
  • Arbeit und Beruf
  • Rechtsstaat und Werte
  • Gesundheit und Soziales
  • Interkultureller Dialog
  • Sport und Freizeit
  • Wohnen und regionale Dimension
  • allgemeine strukturelle Maßnahmen (Ressourcen, Prozessbegleitung)
Anhand dieses Maßnahmenkatalogs werden weitere Schritte seitens der Republik
Österreich gesetzt. Die Unterstützung durch freiwillig engagierte Menschen, insbesondere im Bereich Sprache und Bildung, wird mitberücksichtigt.

Am 16.8.2016 wurde der neue Integrationsbericht des unabhängigen Expertenrats
präsentiert, in welchem eine erste Bilanz über die Umsetzung der Integrationsschritte vorgelegt wurde.

Darin werden folgende Themen als Brennpunkte für weitere politische Entscheidungen genannt:
  • Schule und Kindergarten: sprachliche Förderung, Nachmittagsbetreuung, Aufarbeitung extremistischer Ideologie, politische Bildung als Unterrichtsfach, verpflichtender Ethikunterricht, schulärztliche Untersuchungen,…
  • Arbeitsmarkt: Unterstützung von Unternehmen, die den Deutschunterricht der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern,…
  • Wohnen und Regionales: leistbarer Wohnraum, gleichmäßige regionale Verteilung von Flüchtlingen,…
  • Strukturelles: Vernetzung statistischer Daten,…

Am 21. Juni 2016 haben der Innenminister, der Integrationsminister und die Staatssekretärin für Diversität, Öffentlichen Dienst und Digitalisierung das neue Integrationspaket im Ministerrat präsentiert, in welchem neben dem Ausbau von Sprach-und Wertekursen für Flüchtlinge auch die Förderung von gemeinnütziger Arbeit von Asylwerbern vorgesehen ist.