Hier erhalten Sie Formulare, Richtlinien und Informationen zu Verfahren des Amtes der Salzburger Landesregierung, sowie der Bezirkshauptmannschaften Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann, Tamsweg und Zell am See.
Sie haben die Wahl, Ihre Anträge
- online auszufüllen und auf elektronischem Weg an uns zu senden (Online-Formulare) oder
- online auszufüllen, herunterzuladen und per E-Mail bzw. auf dem Postweg uns zu übermitteln (Pdf-Formulare)
Sie können Anträge an das Land Salzburg und nicht immer an die Stadt Salzburg oder den Bund stellen. Formulare der Stadtverwaltung erhalten sie beim
Magistrat Salzburg, jene der Bundesverwaltung finden Sie bei
Digitales Österreich.
Online-Formulare
Vorteile
- Sie können Anträge mit oder ohne elektronischer Signatur rechtsverbindlich einbringen.
- Sie können Anträge direkt am Bildschirm oder einem mobilen Gerät ausfüllen und sofort an die Behörde senden.
- Ihre Angaben werden bereits bei der Eingabe teilweise geprüft und an die zuständige Behörde automatisch ermittelt.
- Sie können dem Antrag auch Beilagen in elektronischer Form (beispielsweise digitale Fotos, eingescannte Dokumente) anschließen oder die Behörde zur Abfrage Ihrer Daten in zentralen Registern ermächtigen.
- Die Kommunikation zwischen Ihnen und der Behörde kann weitgehend per E-Mail erfolgen.
- Online-Formulare ersparen Ihnen den Behördenweg, also Zeit sowie die Kenntnis der Behördenorganisation.
Handy-Signatur
Lassen Sie sich von speziell ausgebildeten Registration Officers Ihr Mobiltelefon zum amtlichen Ausweisdokument aufrüsten. Eine Aktivierung ist während der Schalterstunden bei der Infostelle oder in der Kanzlei Ihrer Bezirkshauptmannschaft möglich, dauert maximal 15 Minuten und ist kostenlos. Mit der Handy-Signatur erhalten Sie unter anderem kostenlos ein elektronisches Postfach.
Online-Formulare rasch und einfach anwenden
Um elektronische Formulare nützen zu können, benötigen Sie generell keinen Zugangscode.
Folgende in den Formularen vorgesehene Hilfen unterstützen beim Ausfüllen:
Einsatz von Handy-Signatur
Sie können unser Angebot teilweise auch mit dem Handy elektronisch signieren. Geben Sie Ihre Mobiltelefonnummer und das Signaturpasswort ein, dann erhalten Sie per SMS einen Handy-Tan für die elektronische Unterschrift. Wenn Sie ein elektronisches Postfach besitzen, dann stellen wir Ihnen unsere Bescheide auch elektronisch zu.
Beilagen digitalisieren
- Dokumente mit einem Scanner einscannen und am PC speichern.
- Dokumente mit Handy oder Digitalkamera fotografieren und am PC speichern.
- Dokumente ohne Sonderzeichen und Leerzeichen speichern.
Beilagen anschließen
Wenn ein Antrag Beilagen erfordert, können Sie wählen, ob Sie
- die Beilagen in elektronischer Form dem Antrag anschließen oder
- diese per e-Mail oder Post zusenden oder
- der Behörde persönlich vorlegen.
Es kann auch sein, dass manche Dokumente zwingend erforderlich sind. Für diese Beilagen gibt es keine Auswahl der Übermittlung.
Sie können dem Antrag eine oder mehrere Beilagen-Dateien anschließen: Durch Anklicken den Buttons "Beilage hinzufügen" und dann "Durchsuchen" gelangen Sie auf Ihren PC. Wählen Sie die gewünschte Datei und laden Sie sie durch Anklicken von "Öffnen" Ihr Dokument in das Antragsformular hoch.
Mit "Weiter" wird Ihnen die hochgeladene Datei im Dateiblock angezeigt, wo Sie den Anhang nochmals bearbeiten können. Mit dem Button "Weitere hinzufügen" können weitere Dokumente hochgeladen werden.
Ist die Beilagensammlung vollständig, kommen Sie mit "Weiter" zum nächsten Eingabedatenblock.
Um Fehler beim Hochladen zu vermeiden:
- Verwenden Sie beim Upload Ihrer Beilagen keine Sonderzeichen (Leerzeichen, Umlaute, ß, !, ?, &, =, §, €, ", /,(), [],<, >, usw.) im Dokumentennamen.
- Generell sind Beilagenformate mit folgender Endung erlaubt: .pdf |.tiff |.jpg |.jpeg |.png |.gif |.doc |.docx |.xls |.xlsx |.txt |.rtf |.odt. Allerdings kann bei manchen Anträgen die Formatliste eingeschränkt sein.
- Die maximale Upload-Größe beträgt 40 MB.
- Laden Sie bitte keine Beilagen direkt aus dem Internet hoch!
Antrag absenden
Haben Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt, so kommen Sie zu einer Kontrollseite. Hier können Sie nochmals Ihre Angaben überprüfen und diese für eine mögliche Übernahme in ein neues Formular auf Ihrem Computer zwischenspeichern. Sollten Korrekturen notwendig sein, können Sie mit "Zurück" wieder zurückblättern.
Sind Ihre Angaben korrekt und vollständig, dann senden Sie das elektronische Formular mit "Senden" an die Behörde weiter. Optional können Sie den Antrag auch elektronisch unterschreiben, dann klicken Sie auf den Button "Signieren und Senden". Werden Anträge außerhalb der Amtsstunden eingebracht, dann beginnen behördliche Entscheidungsfristen erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen. Möchten Sie den Antrag nicht abschicken, dann klicken Sie auf "Abbrechen", der Vorgang wird beendet und Ihre aktuellen Daten werden auf dem Server gelöscht.
Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erscheint eine Abschlussseite, die der Kontrollseite sehr ähnlich ist. Auf dieser Seite wird Ihnen bestätigt, dass Ihr Antrag bei der zuständigen Behörde (siehe Empfänger!) eingelangt ist. Hier können Sie auch Ihre soeben eingetragenen Daten mit dem Button "Speichern" auf Ihrem PC im XML-Format für eine spätere Wiederverwendung ablegen und bei neuem Formulareinstieg mit "Daten laden" hochladen.
Die Abschlusseite können Sie durch Anklicken des Buttons "PDF-Ansicht" als PDF ansehen, ausdrucken und lokal auf Ihrem PC speichern. Danach beenden Sie bitte den Vorgang Ihrer Antragstellung mit dem Button "Beenden".
Probleme beim Absenden
Zur Fehlervermeidung empfehlen wir Ihnen folgende Punkte zu beachten:
- Verwenden Sie zur Navigation nur die Buttons der Anwendung und nicht die Vorwärts- und Zurück-Buttons Ihres Web-Browsers!
- Rufen Sie nicht die Funktion 'Aktualisieren" in Ihrem Web-Browser auf!
- Öffnen Sie kein neues Browser-Fenster von Ihrem Web-Browser aus!
- Während das Formular vom Server bearbeitet wird (erkennbar durch die Ladeanimation des Browsers) klicken Sie bitte nicht auf Knöpfe oder Links!
- Verwenden Sie beim Upload Ihrer Beilagen keine Sonderzeichen (Leerzeichen, Umlaute, ß, !, ?, &, =, §, €, ", /,(), [],<, >, usw.) im Dokumentennamen und nur jene Dokumentenformate, die das Land Salzburg für die elektronische Kommunikation erlaubt (siehe unter www.salzburg.gv.at/dokumentenformate).
- Aus einem Word-Dokument übernommene Daten könnten durch Sonderzeichen (zB. Aufzählungszeichen) Probleme bereiten.
Zustellung von Korrespondenzen
Wenn Sie uns im Antragsformular Ihre E-Mail-Adresse bekannt geben, können wir Ihnen Mitteilungen, Aufforderungen oder sonstige Korrespondenz im Zuge der Antragsbearbeitung per E-Mail zusenden. In diesem Fall kann dann ein zusätzlicher postalischer Kontakt zu Ihnen unterbleiben.
Gebühren
Sie können die Anträge kostenlos ausfüllen. Eine mögliche Einhebung oder Vorschreibung von Gebühren und Abgaben erfolgt im Zuge des jeweiligen Verfahrens.
Kontakt
Auskünfte zum jeweiligen Antrag erteilt die zuständige Behörde. Anregungen zum E-Government-Auftritt senden sie bitte an egovernment@salzburg.gv.at .
Allgemeine Nutzungsbestimmungen
für das E-Government des Landes Salzburg
1. Allgemeines
Das Land Salzburg bietet in verschiedenen Bereichen die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung unter Nutzung des Internet an. E-Govrnment-Formulare sind über die Homepage des Landes (www.salzburg.gv.at) in den jeweiligen Themenbereichen erreichbar.
2. Nutzungsberechtigte
E-Government kann von allen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes genutzt werden, die öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche Leistungen der Salzburger Landesverwaltung mittels Internet für sich in Anspruch nehmen wollen.
3. Zugangscode
Manche elektronischen Formulare benötigen einen Zugangscode. Wenn die Behörde sie auffordert, bestimmte Daten zu melden (zB. Lenkererhebung), wird Ihnen in einem Schreiben, das Sie auf dem Postweg erhalten, auch der Zugangscode mitgeschickt. Die meisten elektronischen Anträge könnenallerdings ohne Zugangscode über das E-Government eingereicht werden.
4. Anträge einbringen
Außerhalb der Amtsstunden eingebrachte Anbringen werden mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden wirksam.
5. Gebühren
Die Einhebung oder Vorschreibung von Gebühren und Abgaben erfolgt im Zuge des jeweiligen Verfahrens.
6. Empfangsbestätigung
Der Empfang eines elektronischen Anbringens wird bestätigt unmittelbar nach dem Absenden des Formulars auf einer eigenen Abschlussseite. Hier können Sie den gesamten Antrag samt Bezeichnung des Anbringens, einer eindeutigen Antragszahl, Datum und Uhrzeit der elektronischen Übernahme und Daten der zuständigen Behörde als PDF auf Ihrem PC speichern. Solange diese Abschlusseite nicht erscheint, gilt das elektronische Anbringen als nicht eingebracht.
7. Elektronischer Schriftverkehr während der Antragsbearbeitung
Wenn Sie im elektronischen Verfahren Ihre E-Mail-Adresse angeben, so stimmen Sie automatisch einem elektronischen Schriftverkehr zu. Die Behörde kann Ihnen Mitteilungen, Aufforderungen oder sonstige Korrespondenz im Zuge der Antragsbearbeitung mit E-Mail zusenden. In diesem Fall kann ein zusätzlicher postalischer Kontakt unterbleiben.
8. Erledigungen
Sofern Sie ein elektronisches Postfach besitzen, können Ihnen Erledigungen über das "Zustellservice" des Landes Salzburg auch elektronsich zugestellt werden. Als Zustelldatum gilt dabei das Datum des Herunterladens. Auch in diesem Fall kann eine zusätzliche postalische Erledigung unterbleiben.
9. Sorgfalt/Haftungsausschluss
Um sicherzustellen, dass kein Dritter auf die elektronischen Anbringen anderer zugreifen kann, sind Sie im eigenen Interesse verpflichtet, im Fall eines zwingenden Zugangscodes Benutzername und Kennwort geheim zu halten. Erleiden Sie Nachteile (etwa auf Grund von allfälligem Missbrauch durch Dritte), so übernimmt das Land Salzburg dafür keinerlei Haftung.
Das Land Salzburg kann aus technischen Gründen keinen Anspruch auf einen zeitlich uneingeschränkten Zugriff zum E-Government gewährleisten, bemüht sich jedoch um eine technisch bestmögliche Verfügbarkeit.
10. Datenschutz
Gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung informieren wir Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zu dieser Verarbeitung können sie direkt im Formular einer elektronischen Antragstellung aufrufen.
Allgemeine Informationen zum Thema Datenschutz und Ihren Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde finden Sie unter www.salzburg.gv.at/datenschutz.
Hier finden Sie auch individuelle und detaillierte Erläuterungen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Transparenzdatenbank.