GAP-Reform: Europäisches Parlament stimmt zu

Neue GAP-Vorschriften sollen ab 1. Jänner 2023 gelten.  Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rat steht noch aus.

Am 23. November 2021 hat das Europäische Parlament seine endgültige Zustimmung für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erteilt. Die Reform soll ab 1. Jänner 2023 greifen und die Gemeinsame Agrarpolitik der EU umweltfreundlicher, fairer, flexibler und transparenter gestalten.
Bei den Verhandlungen mit den im Rat versammelten Mitgliedstaaten über das Reformpaket hatten die EU-Abgeordneten nachdrücklich eine Stärkung der Artenvielfalt sowie die Einhaltung der Vorschriften und Verpflichtungen der EU im Umwelt- und Klimaschutzbereich als wesentliche Elemente der GAP-Reform gefordert.
Aufgabe der Europäischen Kommission wird es sein, zu bewerten, ob die Mitgliedstaaten mit ihren GAP-Strategieplänen diesen Verpflichtungen nachkommen.
Über die Ambitionen in Sachen Klima- und Umweltschutz hinaus, werden die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, mindestens 35 % der Haushaltsgelder für die Entwicklung des ländlichen Raums und mindestens 25 % der Direktzahlungen für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu nutzen.

Mehr Unterstützung für kleine Betriebe und Junglandwirte

Künftig müssen mindestens 10 % der Direktzahlungen für die Unterstützung kleiner und mittlerer Agrarbetriebe verwendet werden. Mindestens 3 % des GAP-Haushalts soll künftig an Junglandwirtinnen und Junglandwirte gehen.
Für eventuelle Preisschwankungen bei Marktinstabilitäten soll eine ständige Krisenreserve mit einem Jahresbudget von 450 Mio. EUR bereitgehalten werden, mit der Landwirtinnen und Landwirte im Bedarfsfall unterstützt werden können.


Neue Vorschriften sollen ab 1. Jänner 2023 gelten

Die bisherigen GAP-Vorschriften wurden nach dem 31. Dezember 2020 durch Übergangsvorschriften ersetzt, die bis Ende 2022 gelten.
Als nächstes muss der Beschluss des Europäischen Parlaments im Rat bestätigt werden. Von allen Seiten wird angestrebt, dass die neuen Vorschriften ab dem 1. Jänner 2023 in Kraft treten können.


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