EU-Flash Nr. 98 vom 8. Jänner 2020

Jetzt bewerben: EU-Call für Bürgerprojekte, Städte- und Gemeindepartnerschaften

Europa für Bürgerinnen und Bürger fördert Städtepartnerschaften und zivilgesellschaftliche Projekte zum europäischen Geschichtsbewusstsein, zu demokratischem Engagement und zu Bürgerbeteiligung.

Am 13. Dezember 2019 hat die Europäische Exekutiv-Agentur für Bildung und Kultur die
in der bis 31. Dezember 2020 laufenden EU-Förderperiode lanciert.

Mit dem EU-Call (Kennziffer EACEA/52/2019) werden die folgenden Vorhaben gefördert:
  • Projekte zum europäischen Geschichtsbewusstsein,
  • Städtepartnerschaften,
  • Städtenetzwerke und
  • zivilgesellschaftliche Projekte.
Bei den Projekten können z. B. Begegnungen zwischen europäischen Städten, Gemeinden oder Organisationen stattfinden, die sich mit ihrem gemeinsamen kulturellen Erbe, mit gemeinsamen Herausforderungen, mit Fragen zur Solidarität in Krisenzeiten oder mit der zunehmenden Europaskepsis beschäftigen.
Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger mithilfe der Projekte dazu angeregt werden, über konkrete Themen der politischen Agenda der Europäischen Union zu diskutieren und sich aktiv als Bürgerinnen und Bürger am politischen Entscheidungsprozess der EU zu beteiligen.
Für eine erfolgreiche Einreichung ist die Bildung von Projekpartnerschaften notwendig (Datenbank für die Suche nach Projektpartnern).

Europäisches Geschichtsbewusstsein fördern

Im Rahmen des Programmbereichs „Europäisches Geschichtsbewusstsein werden Projekte gefördert, die eine gemeinsame Kultur der Erinnerung und des gegenseitigen Verständnisses zwischen Bürgerinnen und Bürgern verschiedener EU-Mitgliedstaaten anstreben. Unterstützt werden insbesondere Projekte, die historische Wendepunkte und Regimeveränderungen in der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts und deren weiterhin aktuelle Bedeutung für das heutige Europa beleuchten. Für 2020 liegen die Schwerpunkte hierfür auf den folgenden Geschichtsdaten:
  • 1950 Erklärung von Robert Schuman
  • 1990 Wiedervereinigung Deutschlands
  • 2000 Verkündung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Über diesen Programmbereich werden auch Vorhaben gefördert, die die Rolle des Kulturerbes Europas als ein Schlüsselelement der kulturellen Vielfalt, des Dialogs zwischen Kulturen und des lokalen Erbes in Verbindung mit dem europäischen Gedenken stärken.

Zivilgesellschaft, Freiheit, Demokratie und Bürgerbeteiligung stärken

Thematisiert werden weiters die Stärkung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Dafür werden die demokratischen Begriffe „Zivilgesellschaft“, „Freiheit“, „Demokratie“ und „demokratische Verfahren“ thematisiert. Antragstellerinnen und Antragsteller sollten sich bei dem Projekt mit der historischen Ausnutzung und Manipulation demokratischer Verfahren, besonders durch „Propaganda und Staatsmedien, sowie mit dem Anklang, den Populismus heute findet, befassen. Das Ziel besteht darin, zu verdeutlichen, dass die Zivilgesellschaft, freie Medien und offene Debatten unabdingbare Bestandteile der Demokratie sind. Die Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Romafeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit, mit Angst vor Homosexualität (Homophobie) und anderen Formen der Intoleranz und mit Lehren für die Gegenwart sind ein weiteres mögliches Themenfeld für Projekteinreichungen. Der Programmbereich „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung widmet sich insbesondere
  • der Debatte über die Zukunft Europas und der Überwindung der Europaskepsis,
  • der Förderung der Solidarität in Krisenzeiten sowie
  • der Förderung des interkulturellen Dialogs und der Bekämpfung der Stigmatisierung benachteiligter Bevölkerungsgruppen (Angehörige von Minderheiten und Menschen mit Migrationshintergrund).

Einreichfristen beachten

Die Einreichfristen 2020 für das EU-Programm sind am 4. Februar, 3. März sowie 1. September 2020.

© Europäische Union / EK


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