EU-Flash Nr. 71 vom 19. März 2019

EU-Pilot-Call fördert internationale Zusammenarbeit berufsbildender Schulen

Neue Erasmus+ - Pilotinitiative fördert Partnerschaften mit Schulen u.a. im Westbalkan.

Einreichungen sind bis 14. Mai 2019 möglich.

​Eine neue Erasmus+ - Initiative der Europäischen Kommission ermöglicht berufsbildenden Schulen in der Europäischen Union die Entwicklung von Austauschprogrammen mit Schulen im westlichen Balkan, in der Türkei und in den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union. Das Angebot richtet sich sowohl an Unterrichtende als auch an Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrlinge, die dadurch weltweite Netzwerke aufbauen und einen beiderseitigen Erfahrungsaustausch vornehmen können.

Insgesamt stehen für den jetzt offenen Pilot-Call 6,95 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Erasmus+-Pilotinitiative sollen

  • der Austausch von Ideen und Methoden zwischen den Regionen,
  • die Kompetenzsteigerung für Lehrerinnen/Lehrer sowie Schülerinnen/Schüler bzw. Lehrlinge,
  • eine Reform der zu unterrichtenden Bildungsinhalte und
  • eine Verbesserung der Organisationsstrukturen und Steigerung der Ausbildungsqualität der teilnehmenden Schulen

gefördert bzw. erreicht werden.

Die Europäische Kommission hat für den jetzt erstmalig durchgeführten EU-Call am 27. Februar 2019 einen Aufruf für die Einreichung von Projekten gestartet. Bewerbungen um eine EU-Förderung können in einer beliebigen Amtssprache der Europäischen Union verfasst sein. Teilnahmeberechtigt sind folgende Organisationen mit Hauptsitz in der Europäischen Union:

  • öffentliche oder private Anbieter berufsbildender Ausbildung sowie
  • Konsortien oder Unternehmen, die in berufsbildende Ausbildung involviert sind.

Projekteinreichungen sind in zwei Hauptkategorien möglich:

  • Kooperationen mit Partnern in den EU-Beitrittsländern (u.a. Westlicher Balkan und Türkei), für die ein Partnerkonsortium von mindestens sechs Projektpartnern gebildet wurde,
  • Kooperationen mit Partnerorganisationen in der Afrikanischen Union, für die ein Partnerkonsortium von mindestens 13 Projektpartnern gebildet wurde.

Angestrebt wird die Förderung jeweils eines Projektpartnerkonsortiums. Für beide Kategorien gelten leicht unterschiedliche Einreichungskriterien.

Hinweis zum Brexit: Projektpartner mit Hauptsitz in Großbritannien und Nordirland sind ebenfalls teilnahmeberechtigt. Sobald das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt, bleibt die Förderung für die verbleibenden Partnerorganisationen bestehen, für die Partnerorganisation mit Sitz in Großbritannien bzw. Nordirland endet die Förderung mit dem Tag des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

© Europäische Union / EK

Impressum - Europa Spezial und EU-Flash abonnieren- Europa-Seiten des Landes