EU-Flash Nr. 57 vom 27. November 2018

Erasmus+ Calls 2019: 3 Milliarden Euro abrufbereit für Jugend, Bildung, Sport und Hochschulen

2019 soll das Erasmus+-Budget insgesamt 3 Milliarden Euro betragen und damit 10 % bzw. 300 Millionen Euro über der Mittelausstattung im Jahr 2018 liegen.

Ende Oktober 2018 hat die Europäische Kommission die Einreichfristen für Erasmus+-Projekte im Jahr 2019 bekanntgegeben. Die Erasmus+-Calls wenden sich an öffentliche und private Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind. Daneben können auch Gruppen junger Menschen, die sich in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation engagieren, Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen bzw. Einrichtungen und Organisationen in den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in den EFTA-/EWR-Ländern und in den EU-Kandidatenländern. Abhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen wird erwartet, dass bis zur Antragsrunde 2020 alle Projekte mit britischer Beteiligung voll finanziert werden, und dass das Vereinigte Königreich an Erasmus+ bis zur Antragsrunde 2020 zur Gänze teilnehmen kann. Voraussetzung ist das In-Kraft-Treten der dafür vor Kurzem ausgehandelten Brexit-Übergangsregelung, die bis 2020 gelten würde.
Die Erasmus+-Call-Runde wird 2019 rund 20.800 Menschen in Österreich die Möglichkeit eröffnen, an den voraussichtlich ca. 550 Projekten des EU-Bildungsprogramms teilzunehmen.

Die Calls für Erasmus+ 2019 werden in drei Aktionsarten ausgeschrieben:
  • Im Bereich Bildung sind die Förderanträge an die Nationalagentur Erasmus+ Bildung in der OeAD-GmbH zu richten;
  • Für Jugendthemen, die ebenfalls vom OeAD, der die Nationalagentur Erasmus+ beherbergt, betreut werden, gilt, dass Beratungen für Maßnahmen von „Jugend in Aktion" und andere Jugendthemen auch wie den Europäischen Solidaritätskorps von akzente Salzburg betreut werden;
  • Demgegenüber werden Maßnahmen im Bereich Berufsbildung sowie im Bereich „Sport" von der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel betreut, Anträge und Vorabanfragen sind direkt dorthin zu richten.
Neben dem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen hat die Kommission nun auch den aktuellen Programmleitfaden „Erasmus+" in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht. Darin können Studierende, Mitarbeiter, Praktikanten, Lehrkräfte und andere Interessenten alle Details zu den Möglichkeiten des Programms für 2019 nachschlagen.

Neu ist die Förderung für Europäische Hochschulen. Diese wurde im Zuge des Projekts der Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis 2025 von der Kommission vorgeschlagen. Um die europäische Identität auszuprägen und die Exzellenz zu fördern, sodass die Hochschuleinrichtungen in Europa wettbewerbsfähiger werden, werden somit 30 Millionen Euro zur Unterstützung von sechs europäischen Hochschulallianzen investiert.
Für Allianzen, die ihre Tätigkeit zwischen dem 1. September und dem 1. Dezember 2019 aufnehmen, müssen die entsprechenden Förderanträge bis zum 28. Februar 2019 bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur gestellt werden.
2019 soll eine zweite Pilotaufforderung folgen. Bis 2024 sollen somit etwa zwanzig Europäische Hochschulen entstanden sein.

Sofern das Übergangsabkommen für das Vereinigte Königreich nach dem Wirksamwerden des Austritts Großbritanniens aus der EU (Brexit-Abkommen) fristgerecht in Kraft tritt, können bis zur Antragsrunde 2020 alle Projekte mit britischer Beteiligung voll finanziert werden und das Vereinigte Königreich an Erasmus+ bis zur Antragsrunde 2020 zur Gänze teilnehmen.

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