EU-Flash Nr. 49 vom 23. August 2018

Europäisches Solidaritätskorps: Jetzt neue Projektideen einreichen

Am 10. August 2018 hat die Europäische Kommission alle Interessierten dazu aufgerufen, Projektideen für das Europäische Solidaritätskorps vorzuschlagen.

Für den nun offenen Call für Freiwilligen-Projekte stehen insgesamt 44 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt 2019 zur Verfügung. Es handelt sich um den ersten von mehreren Förderaufrufen, mit denen bis Ende 2020 mindestens 100.000 jungen Menschen ermöglicht werden soll, im Europäischen Solidaritätskorps mitzuwirken.

Das Spektrum der Projekte, die im Rahmen der heutigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden können, erfasst

  • längere individuelle Freiwilligentätigkeiten,
  • Praktika und
  • berufliche Tätigkeiten im Solidaritätsbereich.

    Förderfähig sind darüber hinaus auch folgende Projekttypen:
  • Organisationen können Kurzzeitprojekte für Freiwilligenteams mit einer Laufzeit von 2 Wochen bis zu 2 Monate anbieten. Zuvor müssen die Organisationen ein Qualitätssiegel beantragen. Der Antrag hierfür kann jederzeit bei der nationalen Agentur für Erasmus+ oder in bestimmten Fällen bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur gestellt werden.
  • Nicht nur öffentliche und private Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat können Mittel beantragen, sondern auch junge Menschen, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben. Wenn sie sich zu einer Gruppe mit mindestens 5 Personen zusammenschließen, können sie eigene solidarische Vorhaben umsetzen.
  • Bestimmte Projekte des Europäischen Solidaritätskorps stehen auch Organisationen aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie aus anderen Partnerländern offen.

Interessierte Antragsteller können sich am Antragsleitfaden (derzeit nur auf Englisch verfügbar) orientieren. Es wird dringend empfohlen, den Antragsleitfaden vor der Einreichung einer Projektidee zu lesen.

Weiteres Verfahren: Die Auswahl unter den fristgerecht eingereichten Projekten kann anlaufen, sobald das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag der Kommission auf Basis ihrer politischen Einigung vom Juni 2018 förmlich angenommen haben. Der Abschluss des dafür notwendigen EU-Gesetzgebungsverfahrens wird bis Ende 2018 erwartet (vgl. Europa Spezial Nr. 17).

Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 16. Oktober 2018.

Für Projekte von Freiwilligenteams gilt eine längere Einreichfrist, sie endet am 18. Februar 2019.

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