Inhalt
Dieser Frage widmet sich eine EU-weite
Konsultation, die die Europäische Kommission (EK) am 13. Juli 2018 lanciert hat. In dem mit gut 50 Seiten recht umfangreichen Fragebogen erkundigt sich die EU-Kommission nach Erfahrungen mit der Umsetzung der inzwischen 27 Jahre alten EU-Richtlinie
91/271/EWG:
Erfüllt die Richtlinie die heutigen Anforderungen?
Werden neu erkannte Gefahrenstoffe erfasst?
Wäre eine Modernisierung wünschenswert und wenn ja, in welchen Bereichen?
Und wie schätzen Sie den EU-Mehrwert der Abwasser-Richtlinie ein?
Der Fragebogen ist unterteilt in einen Fragenkomplex für die breite Allgemeinheit und in einen Expertenteil.
Die EK hofft auf Beiträge von Behörden und Ämtern, aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Interessenvertretern und Nichtregierungsorganisationen sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Antworten werden in die Bewertung der Zeit- und Zweckmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer einbezogen.
Die Ergebnisse der Konsultation werden von der EK im Anschluss an die Analyse aller Beiträge
hier veröffentlicht.
In Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie sind in Salzburg folgende Rechtsakte ergangen:
das Salzburger Anliegerleistungsgesetz LGBl. 77/1976 idF Landesgesetzblatt für Salzburg, Nr. 61/1982
das Salzburger Bautechnikgesetz LGBl. 75/1976 idF Landesgesetzblatt für Salzburg, Nr. 47/1995
das Gesetz vom 7. Februar 2001, mit dem das Anliegerleistungsgesetz geändert wird LGBl. für das Land Salzburg Nr 48/2001 page 166
das Gesetz vom 4. Juli 2001 zum Schutz der Böden vor schädlichen Einflüssen (Bodenschutzgesetz) LGBl. Land Salzburg Nr. 80/2001, 27. Stück, 06/09/2001 Seite 253
die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 16/09/2002 zum Schutz des Bodens bei der Verwendung von Klärschlamm und klärschlammhaltigen Materialien (Klärschlamm-Bodenschutzverordnung) LGBl. n° 85 vom 17/10/2002 p. 309 (SG(2002)A/10750 du 30/10/2002)
Beiträge können bis 19. Oktober 2018 eingereicht werden.
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