EU-Flash Nr. 34 vom 6. April 2018

EU fördert literarische Übersetzungen

Interessierte Verlage können ihre Bewerbung bis 23. Mai 2018 einreichen

​Seit Ende März 2018 können sich Verlage in den am EU-Programm Creative Europe teilnehmenden Programmländern um eine Förderung für die Übersetzung literarisch wertvoller Werke bewerben. Antragsberechtigt sind somit Verlage in der Europäischen Union, in den EU-Beitrittskandidatenländern (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, FYROM und Serbien), in den EFTA-Staaten (Island und Norwegen) sowie in den EU-Nachbarländern (Georgien, Republik Moldau, Tunesien, Ukraine sowie - vorbehaltlich eines entsprechenden Abkommens mit der EK – Armenien und Kosovo). Gefördert werden Übersetzungen
  • aus einer der weniger gesprochenen Sprachen in den am Call teilnehmenden Programmländern
  • in eine der häufiger genutzten Sprachen in der EU (Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch),
wobei insbesondere die Übersetzung von Werken der Jugendliteratur sowie von Comics, Novellen und Poesie angeregt werden soll. Weiteres Ziel ist die Verbreitung der literarischen Werke mithilfe digitaler Technologien und die Profilierung des Berufs des literarischen Übersetzers/der literarischen Übersetzerin. Literaturwerke, die zuvor mit dem Literaturpreis der Europäischen Union ausgezeichnet wurden, werden besonders ins Auge gefasst.

Gefördert werden Verlage für die Umsetzung von
  • zweijährigen Projektphasen, in deren Rahmen insgesamt 3 bis 10 in Frage kommende Werke übersetzt werden bzw.
  • dreijährigen Partnerschaftsabkommen mit der EK, in deren Rahmen pro Jahr 3 bis 10 in Frage kommende Werke übersetzt werden. Die Höchstförderung beträgt hier 100.00 EUR/annum bei einem max. Kofinanzierungssatz i.H.v. 50 % der förderfähigen Kosten (Übersetzung, Distribution, Werbung/Marketing, Lesungen im Rahmen von Buchmessen etc.).
Stichtag für Einreichungen ist der 23. Mai 2018. © Europäische Union - EK
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