EU-Flash Nr. 29 vom 6. März 2018

Jetzt bewerben: Europäischer Unternehmensförderpreis

Stichtag für die erste Einreichrunde von Projekten und Initiativen zur Vorauswahl auf nationaler Ebene ist der 30. März 2018

Der Europäische Unternehmensförderpreis identifiziert und würdigt die erfolgreichsten Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa, präsentiert die besten Unternehmensstrategien und -praktiken, steigert das Bewusstsein für den Mehrwert von Unternehmertum und fördert und inspiriert potenzielle Unternehmer.
Es gibt sechs Kategorien:
  • Förderung des Unternehmergeistes
  • Investition in Unternehmenskompetenzen
  • Verbesserung der Geschäftsumgebung
  • Förderung der Internationalisierung der Wirtschaftstätigkeit
  • Förderung der Entwicklung von grünen Märkten u. Ressourceneffizienz
  • verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum
Bewerben können sich nationale, regionale oder lokale Körperschaften sowie öffentlich-private Partnerschaften in der EU bzw. in einem der Partnerländer des EU-Rahmenprogramms für Wettbewerb und Innovation -  Island, Norwegen, Serbien oder der Türkei.
Gesucht werden erfolgreiche Initiativen, die die Wirtschaft auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene gefördert haben (Teilnahmeformular).

Es gibt zwei Auswahlphasen: Nur durch Durchlaufen der ersten Auswahl auf nationaler Ebene können Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den europäischen Förderpreis berücksichtigt werden.

Eine Jury aus bekannten Persönlichkeiten wählt die Siegerinnen und Sieger der Endrunde aus, die im November 2018 bei der Preisverleihung bekanntgegeben werden.

Kontakt für Rückfragen:
Gabriele Schmid
Stv. Leiterin der Abt I/6 - Horizontale Unternehmenspolitik KMU
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Im Verfahrenshandbuch des BMDW werden die Teilnahmebedingungen übersichtlich dargestellt. Einreichfrist ist der 30. März 2018. © BMDW

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