EU-Flash Nr. 27 vom 15. Februar 2018

Digitaler Binnenmarkt: EU-Verordnung soll bis Ende 2018 Geoblocking abschaffen

Der Warenverkehr am digitalen EU-Binnenmarkt soll weiter erleichtert werden. Zusätzlich zu einer preisgünstigeren Paketzustellung (vgl. EU-Flash Nr. 20) hat sich das Europäische Parlament am 6. Februar 2018 dafür ausgesprochen, dass, wer online einkauft, demnächst besser und leichter EU-weit auf Waren und Buchungen, etwa von Hotelzimmern, Mietwagen oder Konzertkarten, zugreifen können soll. Die neuen EU-Vorschriften dienen der Vollendung des digitalen Binnenmarktes der EU.

Gemäß dem EK-Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen gegen Geoblocking, über den die EP-Abgeordneten in den vergangenen Monaten beraten haben, müssen Anbieter in den 28 EU-Mitgliedstaaten Online-Käufer aus einem anderen EU-Land künftig genauso behandeln wie einheimische Kunden, sobald eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

  • der Zielort der Bestellung ist ein Mitgliedstaat, den der Gewerbetreibende in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Lieferziel ausweist, oder Kunde und Verkäufer vereinbaren einen Ort zur Abholung in einem solchen EU-Land;
  • es handelt sich um elektronisch erbrachte, nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen wie zum Beispiel Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting oder die Bereitstellung von Firewalls;
  • eine erworbene Dienstleistung wird in den Räumlichkeiten des Anbieters oder an einem Standort, an dem der Anbieter tätig ist, erbracht (z.B. Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen, Autovermietung, Eintrittskarten für Kultur- und Freizeitangebote).

Konsumentinnen und Konsumenten sollen so künftig selbst entscheiden können, auf welcher Website sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, ohne dass sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes bzw. der Lokalisierung der IP-Adresse z.B. ihres Smart Phones blockiert oder automatisch auf eine andere Website umgeleitet werden. Ebenfalls soll verboten werden, Konsumentinnen und Konsumenten je nach dem Ausstellungsort einer Kredit- oder Debitkarte unterschiedlich zu behandeln.

Die Vereinbarung zur Geoblocking-Verordnung muss nun noch formell von den im Rat versammelten 28 EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden. Es wird erwartet, dass die neuen, konsumentenfreundlichen Vorschriften noch heuer in Kraft treten können.

Stand des Verfahrens,  Legislative Beobachtungsstelle des Europäischen Parlaments© Europäische Union

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