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Der EU-Preis für innovative Unternehmerinnen wurde gegründet, um auf die kreativen und innovativen Fähigkeiten von Frauen hinzuweisen und erfolgreiche europäische Unternehmerinnen gesellschaftlich sichtbar zu machen. Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bahnbrechende Innovation: Das von der Bewerberin gegründete oder mitgegründete Unternehmen bietet eine innovative Dienstleistung oder ein innovatives Produkt an.
- Bedeutung: Die Dienstleistung oder das Produkt widmet sich einem gesellschaftlichen Problem oder einer Herausforderung und zeichnet sich durch einen bedeutenden Nutzen für Gesellschaft und Wirtschaft aus.
- Inspiration: Die Bewerberin zeigt Führungsqualitäten, hat auf dem Weg zum Erfolg ihrer Firma eine maßgebliche Rolle gespielt und ist damit eine Inspiration für andere.
Insgesamt werden vier Unternehmerinnen ausgezeichnet
Drei Preisträgerinnen erhalten je 100.000 EUR. Ein vierter Preis über 50.000 EUR wird an eine aufstrebende Unternehmerin im Alter von 30 Jahren oder jünger vergeben.
Anträge können bis 30. Juni 2021 (17.00 Uhr Brüsseler Zeit) über das
Online-Bewerbungssystem eingereicht werden. Das Antragsformular steht in englischer Sprache zur Verfügung.
Kontakt für Rückfragen:
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