EU-Flash Nr. 158 vom 22. Februar 2021

Jetzt bewerben: Neue i-Portunus-Stipendien für Musik und Kulturerbe

Bewerbungen können bis 15. April 2021 eingereicht werden

​Künstlerinnen und Künstler sowie Musikerinnen und Musiker können sich heuer auf mehrere Stipendien des EU-weiten Kulturkonsortiums i-Portunus bewerben. Das Konsortium wird mit Mitteln aus dem EU-Programm für Kulturförderungen „Creative Europe“ gefördert. Unterstützt werden Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie alle Kreativen und Kulturschaffenden in Ländern, die am Creative Europe Programm teilnehmen.

Die i-Portunus-Call-Runde 2020-2021 läuft derzeit. Insgesamt gibt es fünf Calls (s.a. EU-Flash Nr. 150). 

Neue Calls


i-Portunus: Komponist/innen, Musiker/innen und Sänger/innen

Dieser Call richtet sich an alle im Musikbetrieb Aktiven, die sich insbesondere mit den Genres Klassik, Jazz und traditionelle Musik befassen. Bewerber/innen müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Land haben, das am EU-Programm „Creative Europe“ teilnimmt. Bewerbungen können von Einzelpersonen oder durch Gruppen von bis zu fünf Personen eingereicht werden. Das Mindestalter ist 18 Jahre.

  • Internationale Zusammenarbeit: z. B. die Fertigstellung einer Komposition durch eine internationale Zusammenkunft von Interpret/inn/en oder von Komponist/inn/en und Interpret/inn/en.
  • Produktionsorientierte „Residencies“: z.B. Musik-Mobilität, aus der die Präsentation eines neu geschaffenen Werkes hervorgeht.
  • Professionelle Entwicklung: Teilnahme an Netzwerktreffen, Mitwirkung an Showcases, Teilnahme an Workshops, Meisterklassen oder anderen Formen der Weiterbildung.

Bewerbungen können bis 15. April 2021 eingereicht werden.


i-Portunus: Kulturerbe

Dieser Call richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende, die im Bereich des kulturellen Erbes tätig sind. Bewerber/innen müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Land haben, das am EU-Programm „Creative Europe“ teilnimmt. Bewerbungen können von Einzelpersonen oder durch Gruppen von bis zu fünf Personen eingereicht werden. Das Mindestalter ist 18 Jahre.

  • Internationale Zusammenarbeit: z.B. im Rahmen eines internationalen Projektes, im Rahmen eines Austausches über Expertise / Vorzeigeprojekte (Best Practices),
  • Produktionsorientierte „Residencies“: z.B. für Recherchen vor Ort, verbunden mit dem Erwerb neuer Fähigkeiten.
  • Professionelle Entwicklung: z.B. Teilnahme an Netzwerktreffen, Mitwirkung an Showcases, Teilnahme an Workshops, Meisterklassen oder anderen Formen der Weiterbildung wie Kreativ-Hubs.

Bewerbungen können bis 15. April 2021 eingereicht werden.