EU-Flash Nr. 152 vom 21. Jänner 2021

Ihre Stimme ist gefragt: Welche Bereiche sollten von einer EU-weiten Digitalabgabe erfasst werden – und wo könnten Probleme auftauchen?

Die eingehenden Beiträge werden von der EU-Kommission im Rahmen der laufenden Vorbereitungen für die Erstellung eines Vorschlags für eine Digitalabgabe ausgewertet.

Beiträge können bis 12. April 2021 eingereicht werden.

Die COVID-19-Krise war/ist ein Katalysator und Beschleuniger des digitalen Wandels: Beschleunigt werden einerseits der Übergang zu einer stärker digitalisierten Welt, andererseits werden weitreichende Verhaltensänderungen ausgelöst, die nachhaltige Auswirkungen haben könnten.
Kurz gesagt, verändern der technologische Fortschritt und die Digitalisierung die Art und Weise, wie Menschen arbeiten und reisen, wie Geschäfte abgewickelt werden, sowie generell alle Ebenen von Kommunikation und unseren Umgang miteinander tiefgreifend.


Digitalabgabe für eine faire & wettbewerbsfähige digitale Wirtschaft

Die durch COVID-19 beschleunigten Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft bewirken einen Innovationsschub und führen zu Wachstum und zum Aufkommen neuer Geschäftsmodelle. Sie bringen aber auch große Herausforderungen mit sich.
Die Initiative für eine künftige EU-Digitalabgabe soll ermöglichen, die Frage der gerechten Besteuerung im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft so anzugehen, dass die laufenden Arbeiten auf Ebene der G20 und der OECD für eine Reform des internationalen Körperschaftssteuerrahmens ebenfalls berücksichtigt werden.


Neue Digitalabgabe soll EU-Haushalt stärken

Hintergrund der Konsultation zur Initiative für eine EU-weite Digitalabgabe ist, dass die im Europäischen Rat versammelten Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in ihren Schlussfolgerungen vom 21. Juli 2020 die Kommission damit beauftragt haben, Vorschläge für zusätzliche Eigenmittel für den EU-Haushalt (darunter die Digitalabgabe) zu unterbreiten.


Eingehende Beiträge werden für den Vorschlag der Kommission ausgewertet

Die Kommission holt daher nun Rückmeldungen und Meinungen zu den wichtigsten Fragen ein, die sich im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft für die Mitgliedstaaten und Unternehmen in der EU stellen.
Dafür wendet sich die Kommission an alle interessierten Akteure - Ämter und Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger - und bittet diese um ihren Input zu potenziellen Problemen und passenden Lösungsansätzen.
Die eingehenden Beiträge werden von der EU-Kommission im Rahmen der laufenden Vorbereitungen für die Erstellung eines Vorschlags für eine Digitalabgabe ausgewertet. Den Vorschlag für eine EU-weite Digitalabgabe kündigt die Kommission für Sommer 2021 an.


Beiträge können bis 12. April 2021 eingereicht werden.

Der Fragebogen ist derzeit nur auf Englisch verfügbar. Antworten können jedoch auf Deutsch formuliert werden.


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