EU-Flash Nr. 145 vom 19. November 2020

Import/Export: Handelsbeauftragter der EU hilft bei Handelshemmnissen

Am 16. November 2020 hat die Europäische Kommission ein neues Zugangsportal eingeführt, mit dessen Hilfe Unternehmen, die auf Probleme beim Import oder Export stoßen, unkompliziert Beschwerde einreichen können.
 
Gemeldet werden können sowohl Marktzugangshindernisse als auch Verstöße gegen Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung.

Das Beschwerdeverfahren steht den Mitgliedstaaten, einzelnen Unternehmen, Unternehmens-/Handelsverbänden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern der EU offen. Die Beschwerdeformulare — eines für Marktzugangshindernisse und eines für Verstöße gegen Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung – werden für in der EU ansässige Interessenträger über das Portal „Access2Markets" auf der Website der GD Handel online zugänglich sein. Von den Beschwerdeführenden wird verlangt, eine detaillierte sachliche Beschreibung des betreffenden Problems vorzulegen und die bereits ergriffenen Abhilfemaßnahmen aufzulisten. Sind Marktzugangsfragen betroffen, müssen in der Beschwerde die potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen des mutmaßlichen Hindernisses beschrieben werden. Bei Fragen der nachhaltigen Entwicklung muss die Beschwerde detaillierte Angaben zu den Auswirkungen und der Schwere des mutmaßlichen Verstoßes enthalten.

Das System ermöglicht auch eine Abfrage zu Gütern, die vom Brexit betroffen sind.

Das Inkrafttreten des neuen Beschwerdesystems wird von zwei Bekanntmachungen auf der Website der GD Handel begleitet:

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