EU-Flash Nr. 123 vom 7. Juli 2020

„Europas Jugend vereint“

EU-Call fördert europaweite Zusammenarbeit von Jugendorganisationen.

Stichtag für Einreichungen ist der 27. Juli 2020.

Im Rahmen von Erasmus+ - Jugend in Aktion können in der Jugendarbeit tätige Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Einrichtungen und informelle Gruppen junger Menschen derzeit eine Förderung im Zuge des EU-Calls „Die europäische Jugend vereint“ beantragen, sofern sie sich zu einer Projektpartnerschaft mit mindestens fünf Projektpartnern / Organisationen aus mindestens fünf Ländern, die am Erasmus+-Programm teilnehmen (das sind die 27 Mitgliedstaaten der EU sowie Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nord Mazedonien, Republik Serbien und die Türkei), zusammenschließen wollen. Gefördert werden können
  • Mobilitätsmaßnahmen (z. B. Austauschprogramme für junge Menschen), Vernetzungs- und Schulungsmaßnahmen,
  • Maßnahmen, mit denen jungen Menschen der Zugang und die Teilnahme an politischen Aktivitäten in der EU erleichtert wird,
  • der gegenseitige Erfahrungsaustausch sowie
  • Sensibilisierungs- und Informationskampagnen, Workshops, öffentliche Debatte u.v.a.m.
Mit der EU-Initiative soll die strukturierte Zusammenarbeit der Akteure im Jugendbereich europaweit gefördert werden.
Im Rahmen der Erholung nach der COVID-19-Kirse soll den Jugendlichen eine „starke Stimme“ verliehen werden.
Die gesellschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten für Jugendliche aus benachteiligten Haushalten sollen verbessert werden, z. B. durch die Erarbeitung alternativer Formen des Austauschs und der gegenseitigen Hilfe durch Jugendorganisationen.

Projekte können bis 27. Juli 2020 eingereicht werden.

Dieser EU-Call im Rahmen von Erasmus+ (Leitaktion 3) wird von der EU-Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) betreut.

Kontakt für Rückfragen: EACEA-YOUTH@ec.europa.eu


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