Inhalt
Im Rahmen von
Erasmus+ - Jugend in Aktion können in der
Jugendarbeit tätige Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Einrichtungen
und informelle Gruppen junger Menschen derzeit eine Förderung im Zuge des EU-Calls „
Die europäische Jugend vereint“ beantragen,
sofern sie sich zu einer Projektpartnerschaft mit mindestens fünf
Projektpartnern / Organisationen aus mindestens fünf Ländern, die am Erasmus+-Programm teilnehmen (das sind die 27 Mitgliedstaaten der EU sowie Großbritannien,
Island, Liechtenstein, Norwegen, Nord Mazedonien, Republik Serbien und die
Türkei), zusammenschließen wollen. Gefördert werden können
- Mobilitätsmaßnahmen (z. B. Austauschprogramme für junge
Menschen), Vernetzungs- und Schulungsmaßnahmen,
- Maßnahmen, mit denen jungen Menschen der Zugang und die
Teilnahme an politischen Aktivitäten in der EU erleichtert wird,
- der gegenseitige Erfahrungsaustausch sowie
- Sensibilisierungs- und Informationskampagnen, Workshops,
öffentliche Debatte u.v.a.m.
Mit der EU-Initiative soll die
strukturierte Zusammenarbeit der Akteure im Jugendbereich europaweit gefördert
werden.
Im Rahmen der Erholung nach der COVID-19-Kirse soll den
Jugendlichen eine „starke Stimme“ verliehen werden.
Die gesellschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten für
Jugendliche aus benachteiligten Haushalten sollen verbessert werden, z. B. durch die
Erarbeitung alternativer Formen des Austauschs und der gegenseitigen Hilfe
durch Jugendorganisationen.
Projekte können bis 27. Juli 2020 eingereicht werden.
Dieser EU-Call im Rahmen von Erasmus+ (Leitaktion 3) wird von der EU-Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (
EACEA) betreut.
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