EU-Flash Nr. 120 vom 25. Juni 2020

Sollte es das EU-Roaming zu Inlandspreisen auch künftig geben?

Um zu vermeiden, dass das EU-Roaming für mobile Telefonie und mobiles Internet zu Inlandspreisen künftig nicht länger zur Verfügung steht, müsste die EU-Roamingverordnung angepasst werden, da sie derzeit am 30. Juni 2022 erlöschen würde.

Beiträge können bis 11. September 2020 eingereicht werden.

Sollte es das EU-Roaming zu Inlandspreisen auch künftig geben? Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission in einer EU-weiten Umfrage an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, an Behörden und Ämter, an Wirtschaft und Wissenschaft und an alle relevanten Interessenvertreterinnen und –vertreter.
© Europäische Union / EK
Seit 2017 können die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union bei Reisen innerhalb der EU und des EWR Mobilfunkdienste ohne zusätzliche Gebühren nutzen. Die Einführung des Roamings zu Inlandspreisen am EU-Binnenmarkt wird allgemein als ein Erfolg für die Konsumentinnen und Konsumenten in Europa verbucht, der von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union in hohem Maße anerkannt und geschätzt wird. Dies geht aus dem Zwischenbericht über die Umsetzung der Roamingverordnung hervor, den die Europäische Kommission im Dezember 2018 vorgelegt hat.
Nach Beobachtung der Europäischen Kommission ist die Nachfrage nach Mobilfunkdiensten auf Reisen in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum, zu dem auch Liechtenstein, Island und Norwegen gehören, seit 2017 stark angestiegen.
Eingeführt wurde das EU-Roaming zu Inlandspreisen mit der Verordnung (EU) Nr. 531/2012, die in jedem Mitgliedstaat der EU gilt. Die Gültigkeit dieser „Roamingverordnung" wurde jedoch damals zeitlich begrenzt, darum würde sie in ihrer jetzigen Fassung am 30. Juni 2022 erlöschen.

Um zu vermeiden, dass das Roaming zu Inlandspreisen am EU-Binnenmarkt künftig nicht länger zur Verfügung gestellt werden würde, müsste die derzeit geltende Verordnung angepasst werden.

Aus dem Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom November 2019 geht auch hervor, dass sich das Wettbewerbsumfeld auf dem Roamingmarkt seit 2017 kaum geändert hat: Damit liegt die Schlussfolgerung nahe, dass auch künftig, d.h. nach dem 30. Juni 2022, der Wettbewerb am EU-Binnenmarkt nicht ausreichen würde, um ein Angebot für leistbare Roamingdienste zur Verfügung zu stellen.
Die Kommission hat kürzlich eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase veröffentlicht, mit der sie die Bürgerinnen und Bürger und die Interessenträger über ihr Vorhaben in Kenntnis gesetzt hat, durch die Verlängerung und Überprüfung der Roamingverordnung sicherzustellen, dass das Roaming zu Inlandspreisen auch künftig bestehen bleibt.
Die Europäische Kommission hofft auf eine breite öffentliche Teilnahme an der nun laufenden Umfrage.

Anregungen und Beiträge können bis 11. September 2020 eingereicht werden.

Sie sollen in eine Folgenabschätzung betreffend den Bedarf einer Verlängerung bzw. Anpassung der nun geltenden Roamingverordnung einfließen, die im dritten Quartal 2020 von den Diensten der Europäischen Kommission erstellt wird. Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.

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