Erasmus+ Bildung
Als Reaktion auf die Corona-Krise (COVID-19-Krise) hat die beim OEAD angesiedelte Nationalagentur Erasmus+ Bildung ihren Service angepasst, um Projektträgern eine bestmögliche Unterstützung bei der Abwicklung ihrer Erasmus+ Projekte zu bieten.
Sofern es zu Projektänderungen (z.B. Absage oder Verschiebung von Reisen, verkürzte Mobilitätsdauer aufgrund vorgezogener Rückreise) kommt, werden diese in der aktuellen Situation von der Nationalagentur als ein Fall „Höherer Gewalt" (Force Majeure) anerkannt, für den die vertraglich vorgesehenen Bestimmungen greifen.
Sofern Reisen nicht wie ursprünglich geplant angetreten oder sonstige Aktivitäten nicht wie geplant durchgeführt werden können, bittet der OEAD darum, jedenfalls auch die Möglichkeit einer Verschiebung oder sonstigen Anpassung in der Projektplanung in Betracht zu ziehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind demzufolge auch Verlängerungen von Projektlaufzeiten möglich, so kann z. B. ein Projekt, das 24 Monate dauert, um weitere 12 Monate verlängert werden.
Europäisches Solidaritätskorps (ESK)
Auch für Projektträger sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps sind Anpassungen und Rückerstattungen möglich. Diese Nationalagentur ist beim IZ angesiedelt, regionale Anlaufstelle ist akzente Salzburg.
Kosten, die anfallen, weil Veranstaltungen aufgrund des Corona-Virus (COVID-19) abgesagt oder verschoben werden, bzw. wenn einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer aus diesem Grund ausfallen oder ihre Reisebuchungen ändern, können unter Anwendung der „Force Majeure / Höhere Gewalt"-Klausel anerkannt werden.
Sofern in dieser Situation geförderte Veranstaltungen verschoben oder abgesagt werden müssen und die Regelung für "Höhere Gewalt" in Anspruch genommen werden soll, gelten die folgenden Richtlinien:
Die Nationalagentur muss schriftlich über die Verschiebung und den Wunsch, Kosten anzurechnen, informiert werden.
Es können nur Kosten anerkannt werden, die tatsächlich angefallen sind.
Für Kosten, die bei der Nationalagentur geltend gemacht werden, müssen Belege vorgelegt werden.
Kosten, die über Reiseversicherungen rückerstattet werden können, sollten in erster Linie über diese Versicherung abgewickelt werden.
Sofern eine Veranstaltung verschoben wird, sollte beachtet werden, dass die maximal zugesagte Fördersumme nicht erhöht werden kann.
Informationen der Exekutivagentur EACEA
Bestimmte Förderschienen von Erasmus+ und Europäischem Solidaritätskorps werden zentral verwaltet. Dies betrifft inbesondere
- Erasmus+ Projekte im Rahmen der Leitaktion 3 (Jugenddialog)
sowie
- ESK-Vorhaben im Rahmen prioritärer Themenbereiche.
Die EU-Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) informiert zu den Auswirkungen der COVID-19-Krise wie folgt:
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich bereits am Ort der Projektmaßnahme befinden, wird empfohlen, sich bei Problemen mit ihrer Entsendeorganisation in Kontakt zu setzen. Den jeweiligen Verhaltensvorschriften der zuständigen Behörden vor Ort sei unbedingt Folge zu leisten.
Projektträger, die mit Problemen bei der Umsetzung bewilligter Projekte konfrontiert sind, werden aufgefordert, die in ihrer Obhut entsandten Freiwilligen umfassend zu informieren.
Die EACEA weist weiters darauf hin, dass alle bewilligten Projekte eine Vertragsklausel haben, bei der im Falle „Höherer Gewalt" Sonderregelungen greifen.
Kontakte für Rückfragen
Erasmus+ und ESK: Antragsfristen im März und April werden verlängert
Als Folge der Corona-Krise (COVID-19) wurden die Antragsfristen der derzeit noch offenen Calls für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps mit sofortiger Wirkung verlängert (vgl. Information der Europäischen Kommission vom 17. März 2020).
Davon erfasst werden u.a.:
Ebenfalls verlängert wurde die Frist für die Akkreditierung zur Erasmus+ Hochschulcharta 2021-2027: ursprüngliche Antragsfrist 21. April 2020 - neue Antragsfrist 7. Mai 2020.
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