EU-Flash Nr. 107 vom 19. März 2020

COVID-19-Eindämmung: Informationen zu Sonderregelungen für das Europäische Solidaritätskorps und Erasmus+

Calls: Antragsfristen für Erasmus+ und ESK wurden verlängert.
Aktuelle Call-Infos auf den Europa-Seiten des Landes verfügbar.

Erasmus+ Bildung

Als Reaktion auf die Corona-Krise (COVID-19-Krise) hat die beim OEAD angesiedelte Nationalagentur Erasmus+ Bildung ihren Service angepasst, um Projektträgern eine bestmögliche Unterstützung bei der Abwicklung ihrer Erasmus+ Projekte zu bieten.

  • Sofern es zu Projektänderungen (z.B. Absage oder Verschiebung von Reisen, verkürzte Mobilitätsdauer aufgrund vorgezogener Rückreise) kommt, werden diese in der aktuellen Situation von der Nationalagentur als ein Fall „Höherer Gewalt" (Force Majeure) anerkannt, für den die vertraglich vorgesehenen Bestimmungen greifen.
  • Sofern Reisen nicht wie ursprünglich geplant angetreten oder sonstige Aktivitäten nicht wie geplant durchgeführt werden können, bittet der OEAD darum, jedenfalls auch die Möglichkeit einer Verschiebung oder sonstigen Anpassung in der Projektplanung in Betracht zu ziehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind demzufolge auch Verlängerungen von Projektlaufzeiten möglich, so kann z. B. ein Projekt, das 24 Monate dauert, um weitere 12 Monate verlängert werden.

Weitergehende Informationen stehen auf der Webseite der Nationalagentur Erasmus+ Bildung zur Verfügung.

Europäisches Solidaritätskorps (ESK)

Auch für Projektträger sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps sind Anpassungen und Rückerstattungen möglich. Diese Nationalagentur ist beim IZ angesiedelt, regionale Anlaufstelle ist akzente Salzburg.

  • Kosten, die anfallen, weil Veranstaltungen aufgrund des Corona-Virus (COVID-19) abgesagt oder verschoben werden, bzw. wenn einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer aus diesem Grund ausfallen oder ihre Reisebuchungen ändern, können unter Anwendung der „Force Majeure / Höhere Gewalt"-Klausel anerkannt werden.

Sofern in dieser Situation geförderte Veranstaltungen verschoben oder abgesagt werden müssen und die Regelung für "Höhere Gewalt" in Anspruch genommen werden soll, gelten die folgenden Richtlinien:

  • Die Nationalagentur muss schriftlich über die Verschiebung und den Wunsch, Kosten anzurechnen, informiert werden.
  • Es können nur Kosten anerkannt werden, die tatsächlich angefallen sind.
  • Für Kosten, die bei der Nationalagentur geltend gemacht werden, müssen Belege vorgelegt werden.
  • Kosten, die über Reiseversicherungen rückerstattet werden können, sollten in erster Linie über diese Versicherung abgewickelt werden.

Sofern eine Veranstaltung verschoben wird, sollte beachtet werden, dass die maximal zugesagte Fördersumme nicht erhöht werden kann.


Informationen der Exekutivagentur EACEA

Bestimmte Förderschienen von Erasmus+ und Europäischem Solidaritätskorps werden zentral verwaltet. Dies betrifft inbesondere

  • Erasmus+ Projekte im Rahmen der Leitaktion 3 (Jugenddialog)

sowie

  • ESK-Vorhaben im Rahmen prioritärer Themenbereiche.

Die EU-Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) informiert zu den Auswirkungen der COVID-19-Krise wie folgt:

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich bereits am Ort der Projektmaßnahme befinden, wird empfohlen, sich bei Problemen mit ihrer Entsendeorganisation in Kontakt zu setzen. Den jeweiligen Verhaltensvorschriften der zuständigen Behörden vor Ort sei unbedingt Folge zu leisten.
  • Projektträger, die mit Problemen bei der Umsetzung bewilligter Projekte konfrontiert sind, werden aufgefordert, die in ihrer Obhut entsandten Freiwilligen umfassend zu informieren.

Die EACEA weist weiters darauf hin, dass alle bewilligten Projekte eine Vertragsklausel haben, bei der im Falle „Höherer Gewalt" Sonderregelungen greifen.

Kontakte für Rückfragen

Erasmus+ Bildung: anfragen@oead.at
Nationalgentur für Erasmus+ Jugend in Aktion & Europäisches Solidaritätskorps
IZ (zentraler Kontakt): office@iz.or.at
Regionalstelle akzente Salzburg: b.wimmer@akzente.net
Erasmus+ Hochschulcharta,
ESK-Maßnahmen für prioritäre Gebiete: EACEA-HELPDESK@ec.europa.eu


Erasmus+ und ESK: Antragsfristen im März und April werden verlängert

Als Folge der Corona-Krise (COVID-19) wurden die Antragsfristen der derzeit noch offenen Calls für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps mit sofortiger Wirkung verlängert (vgl. Information der Europäischen Kommission vom 17. März 2020).

Davon erfasst werden u.a.:

  • die 2. Antragsrunde von Erasmus+ Jugend - ursprüngliche Antragsfrist der 2. Runde war 30. April 2020 - neue Antragsfrist 7. Mai 2020. Die Frist für die 3. Runde am 1. Oktober 2020 bleibt davon unberührt.
  • Erasmus+ Bildung – Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften - ursprüngliche Antragsfrist 24. März 2020 - neue Antragsfrist 23. April 2020.
  • Die 2. Antragsrunde von Erasmus+ Jugend, Leitaktion 3 (Projekte im Rahmen des Jugenddialogs): ursprüngliche Antragsfrist 30. April 2020 - neue Antragsfrist 7. Mai 2020. Die Frist für die 3. Runde am 1. Oktober 2020 bleibt davon unberührt.
  • Alle Maßnahmentypen in Erasmus+ Sport: ursprüngliche Antragsfrist 2. April 2020 - neue Antragsfrist 21. April 2020.
  • Die 2. Antragsrunde für ESK-Freiwilligenprojekte, Praktika/Arbeitsstellen und Solidaritätsprojekte: ursprüngliche Antragsfrist 30. April 2020 - neue Antragsfrist 7. Mai 2020. Die Frist für die 3. Runde am 1. Oktober 2020 bleibt davon unberührt.
  • ESK-Partnerschaften für Freiwilligentätigkeiten: ursprüngliche Antragsfrist 30. April 2020 - neue Antragsfrist 7. Mai 2020.

Ebenfalls verlängert wurde die Frist für die Akkreditierung zur Erasmus+ Hochschulcharta 2021-2027: ursprüngliche Antragsfrist 21. April 2020 - neue Antragsfrist 7. Mai 2020.

Informationen zu aktuellen Call-Fristen und weiterführende Links werden auf den Europa-Seiten des Landes zur Verfügung gestellt.

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