Wärmepumpen

Förderung für Tiefenbohrung, Erdkollektor oder Brunnenanlage

ACHTUNG: Anträge in Kombination mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas" für Private 2023/2024 des Bundes sind im Nachhinein zu stellen!
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas" (Datum der Auszahlungsinformation) separat zu stellen, bei mehrgeschoßigen Wohnbauten beträgt diese Frist 24 Monate.

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt.

Bis zum Jahr 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten.

Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.

Was wird gefördert?

​Das Energieressort des Landes Salzburg fördert die erstmalige Errichtung einer Tiefenbohrung, eines Erdkollektors oder einer Brunnenanlage als Wärmequelle für Wärmepumpen.
Weiterführende Informationen sowie sämtliche Details zur Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von:

  • erstmalige Errichtung einer Tiefenbohrung, eines Erdkollektors odereiner Brunnenanlage: 3.000 Euro
  • Die Förderung ist mit 35 Prozent der förderungsrelevanten Investitionskosten begrenzt.
  • Bei Kombination mit der Förderaktion „Raus aus Öl und Gas" für Private 2023/2024 des Bundes erhöht sich die Förderung um bis zu 7.500 Euro Bundesmittel. Nähere Informationen finden Sie unter www.raus-aus-öl.at

Wie komme ich zur Förderung?

Beachten Sie bitte: Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss (gilt nicht für eine Kombination mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ für Private 2023/2024 des Bundes).

Der Antrag ist ausschließlich elektronisch unter https://sbg.foerdermanager.net/foerderung einzureichen.