Photovoltaikanlagen

für private Haushalte und Landwirte

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt.

Bis zum Jahr 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten.

Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.

Was wird gefördert?

Das Energieressort des Landes gewährt eine Förderung für 
  • die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für private Haushalte mit einer Leistung von über 1 kWp auf oder an Gebäuden, wobei maximal 10 kWp gefördert werden.
  • die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für Landwirte mit einer Leistung von über 1 kWp auf oder an Gebäuden, wobei maximal 20 kWp gefördert werden. 

Die Förderung kann pro Gebäude bzw. Einspeisezählpunkt und Wohneinheit einmal gewährt werden.

Weiterführende Informationen sowie sämtliche Details zur Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung für Anlagen auf oder an Gebäuden erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in folgender Höhe: 
  • Photovoltaikanlagen für private Haushalte zwischen 1 und 10 kWp 150 € je kWp                 (max. € 1.500,--).
  • Photovoltaikanlagen für Landwirte zwischen 1 und 20 kWp 150 € je kWp (max. € 3.000,-).

Die Förderung ist auf maximal 35 % der gesamten förderungsrelevanten Brutto – Investitionskosten gemäß Abrechnung beziehungsweise gemäß den maximalen Förderungssätzen laut AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) begrenzt.

Informationen zur Erneuerbaren Investitionsförderung

Die Landesförderung „Photovoltaikanlagen für private Haushalte und Landwirte" ist mit der Investitionsförderung gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in den Kategorien A, B und C kombinierbar. Die Kombination mit der Förderung durch das EAG wird ausdrücklich empfohlen.

Der Antrag für die Bundesförderung wird nicht automatisch gestellt, sondern ist separat im Zuge eines Fördercalls über die OeMAG Abwicklungsstelle einzureichen.

Nähere Informationen zur Investitionsförderung finden Sie unter:

Förderung von Ökostromanlagen (gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)


Wie komme ich zur Förderung?

Der Antrag ist ausschließlich elektronisch unter https://sbg.foerdermanager.net/foerderung einzureichen.

Beachten Sie bitte:

Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss!

Nach der Anlagenumsetzung sind die Abrechnungsunterlagen (Rechnungen und Einzahlungsbelege) bei der Förderstelle einzureichen.

Genauere Informationen zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie (Punkt 6).