Inhalt
Warum wird gefördert?
Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt.
Bis zum Jahr 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten.
Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.
Was wird gefördert?
Das Energieressort des Landes
Salzburg fördert die Errichtung von Photovoltaik-Großanlagen und die
Erweiterung der Kollektorfläche. Gefördert werden maximal 200 kWp. Großanlagen
im Sinne dieser Richtlinien sind:
Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen mit einer Leistung über 20 kWp, an denen Privatpersonen Anteile erwerben,
Photovoltaikanlagen auf oder an Nahwärmeversorgungseinrichtungen auf Basis erneuerbarer Energieträger mit einer Leistung über 20 kWp,
Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden von Vereinen, konfessionellen Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, mit
einer Leistung über 20 kWp.
Weiterführende Informationen sowie sämtliche Details zur Förderung entnehmen Sie bitte der
Richtlinie.
Wie hoch wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in folgender Höhe:
- > 20 kWp - 100 kWp: 110 €/kWp
- > 100 kWp - 200 kWp: 80 €/kWp
zzgl. Sockelbetrag in Höhe von:
Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen (iSv Pkt 4 Abs 1 Z 2 lit a): € 5.000,--
Photovoltaikanlagen iSv Pkt 4 Abs 1 Z 2 lit b oder lit c der Förderungsrichtlinien mit Investition, Betrieb und Wartung durch Dritte: € 2.500,--
Wie komme ich zur Förderung?
Beachten Sie bitte: Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss!
Der Antrag ist ausschließlich elektronisch unter https://sbg.foerdermanager.net/foerderung einzureichen.