Onlineeinreichung

Onlineeinreichung Salzburger Tourismusabgabe

Ab dem Beitragsjahr 2021 ist die Beitragserklärung verpflichtend unter Verwendung des von der Landesregierung zur Verfügung gestellten elektronischen Zugangsportals www.salzburg.gv.at/tourismusabgabe mit dem Zugangsschlüssel, welcher für jedes Beitragsjahr mit der Beitragserklärung zugesandt wird, einzureichen.

Bevollmächtigte Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Steuerberaterinnen und -berater oder Bilanzbuchhalterinnen und -buchhalter –  haben die Beitragserklärung über das Unternehmensserviceportal einzureichen.



Wie können Sie die Beitragserklärung online einreichen?

Die Anmeldung erfolgt mit Beitragsnummer und Zugangsschlüssel, welche im Aufforderungsschreiben des jeweiligen Beitragsjahres angebracht ist. Dieser Zugangsschlüssel ist immer nur für das jeweilige Beitragsjahr gültig.


Datenerfassung

Die Online-Datenerfassung erfolgt, wie Sie es von Finanzonline her gewohnt sind. Bei Bedarf werden Sie von einem Assistenten (Hilfstext) bei der Datenerfassung unterstützt.

Die Online-Datenerfassung wird mit dem „Übermitteln" abgeschlossen. Anschließend besteht die Möglichkeit, sich die übermittelte Beitragserklärung als pdf-Dokument auszudrucken oder abzuspeichern (max. 24 Stunden).

Sollten Sie oder Ihre steuerliche Vertretung die Beitragserklärung bereits online abgegeben haben, ist eine neuerliche Abgabe nicht mehr möglich.


Kurzanleitung:

  • Einstieg

Nach erfolgreicher Anmeldung unter www.salzburg.gv.at/tourismusabgabe unter Eingabe ihrer Beitragsnummer und Ihres Zugangsschlüssels (siehe Beitragserklärungsformular) öffnet sich das Onlinebeitragsformular.

Bearbeiten

Sie können Ihre Beitragserklärung schrittweise über das Onlineformular ausfüllen und sich dabei die „Hilfetexte" einblenden lassen.



Allgemeine Hinweise zum Bearbeiten bzw. Erfassen der Daten:

  • Bitte überprüfen Sie die persönlichen Daten auf Richtigkeit (Adresse, Steuernummer, Bankverbindung, Steuerberater).

  • Unter dem Menüpunkt „Anmerkungen" können Sie uns Informationen und Änderungen bzw. beabsichtigte Änderungen (Einstellung, Umgründung etc..) bekannt geben.

  • Die Online-Datenerfassung läuft wie auf dem Papier-Beitragsformular ab.

  • Durch „zwischenspeichern/neuberechnen" werden die Daten kontrolliert, gespeichert und der zu zahlende Betrag neu berechnet. Man bleibt jedoch auf derselben Eingabeseite.

  • Durch „speichern und weiter" werden die Daten gespeichert und berechnet. Sind diese fehlerfrei, kommt man auf die nächste Eingabeseite.

  • Vor der Übermittlung (drücken des Buttons „übermitteln") müssen Sie noch die Richtigkeit der Angaben bestätigen.

  • Nach Beendigung der Dateneingabe und Berechnung des zu zahlenden Beitrages ist es möglich, durch das Drücken des Buttons „PDF-Vorschau" die ausgefüllte Beitragserklärung auszudrucken oder abzuspeichern.