Datenschutzerklärung

Für das Landesabgabenamt hat der Schutz von personenbezogenen Daten eine sehr hohe Priorität.

Wir achten darauf, dass wir personenbezogene Daten in Einklang mit allen anwendbaren europarechtlichen und österreichischen Rechtsvorschriften verarbeiten und nehmen unsere Verantwortung sehr ernst.

Wir möchten, dass Sie wissen, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten erheben und wie wir diese Daten verarbeiten. Wir möchten Sie darüber hinaus über Ihre Rechte in Datenschutzangelegenheiten informieren und Ihnen mitteilen, an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.


1. Verarbeitung personenbezogener     Daten im Landesabgabenamt

Die Aufgabenerfüllung des Landesabgabenamtes basiert auf rechtlichen Grundlagen, also auf nationalen Gesetzen und Verordnungen sowie auf unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Europäischen Union.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend angeführten Zwecken, Rechtsgrundlagen und Verarbeitungsmodalitäten um eine allgemeine Aufzählung handelt. Für eine individuelle und detaillierte Information über Ihre personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft. An wen Sie sich dazu wenden können, finden Sie im Abschnitt Datenschutzrechte.


1.1  Zu welchen Zwecken und auf welchen   Rechtsgrundlagen erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen und zum Zweck der Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben.

Im Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zählen dazu insbesondere:


Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Interesse

Dort wo wir unsere gesetzlichen Aufgaben vollziehen und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist, erfolgt diese auf Grundlage der Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des Artikel 6 Abs 1 lit e DSGVO und § 38 DSG.


Rechtliche Verpflichtung

Dort wo uns rechtliche Verpflichtungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten treffen, wie z.B. die gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, erfolgt diese auf Grundlage der Erfüllung einer rechtlichen Vorschrift im Sinne des

Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO.

Die Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ergeben sich aus zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Salzburger Tourismusgesetz 2003 idgF, Bundesabgabenordnung- BAO, Exekutionsordnung-EO, Meldegesetz 1991, Gewerbeordnung 1994, Fischereigesetz 2002, Salzburger Naturschutzgesetz 1999,VwGVG, Wohnbauförderungsbeitragsgesetz, Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 1.3.2013 zur Neufestsetzung der Höhe der Naturschutzabgabe, Beitragsgruppenverordnung, Ortsklassenverordnung, Tourismusverbände-Verordnung, Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetz.


1.2  Wer ist für die Verarbeitung verantwortlich?

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Abgabeneinhebung sowie für die Vollstreckung und Erstellung von Verwaltungsstrafanzeigen ist das Landesabgabenamt verantwortlich.


2.  Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen und Anliegen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Leiterin des Landesabgabenamtes oder an den Datenschutzbeauftragten des Landes Salzburg richten, soweit nicht die Tätigkeit des Landesverwaltungsgerichts Salzburg betroffen ist.


2.1  Wer ist Datenschutzbeauftragter im Amt der Salzburger Landesregierung?

Den Datenschutzbeauftragten des Amtes der Salzburger Landesregierung erreichen Sie unter:

Datenschutzbeauftragter des Landes Salzburg
Referat Büro des Landesamtsdirektors (20001)
Adresse: Chiemseehof, Stiege 1, Stock EG
Raum 1115, A-5020 Salzburg
Telefon: +43 662 8042-2031
E-Mail: datenschutz@salzburg.gv.at


3.  Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Im Bereich der Abgabeneinhebung und Vollstreckung verarbeiten wir insbesondere folgende personenbezogenen Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktinformationen

z.B. Name, Titel, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Haupt- und Nebenwohnsitz, Betriebsstättenanschrift, Ansässigkeitsstaat, Staatsangehörigkeit, Umsatzsteuer-Identifikatons-Nummer, Sozialversicherungs-Nummer, Abgabenkonto-Nummer, Firmenbuch-Nummer, Gewerbeinformationssystem-Nummer, Identitätsnachweise, Steuernummer und Finanzamt, Umsatz.

  • Persönliche Kontaktinformationen von steuerlichen Vertretern, Rechtsvertreter und Kontaktpersonen

z.B. Name bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede, berufliche Anschrift, Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung und Vertretung erforderliche Informationen

  • Für das Abgaben- oder Verwaltungsstrafverfahren erforderliche Informationen:

z.B. Geschlecht, Geb. Datum, Sterbedatum, Beruf bzw. Erwerbstätigkeit, Rechtsform, Bankverbindung, Verrechnungsanmerkungen, Vermerke, Bescheide, Abgabenarten, Zahlungsbeträge, Bemessungsgrundlagen, Insolvenzen, Anbringen, Historie und Änderungen der Abgabenkontoinhaber sowie deren vertretungsbefugter Personen, wirtschaftliche Eigentümer, Betriebsstätten.

  • Im Bereich des Beschwerdeverfahrens verarbeiten wir die anlässlich einer Beschwerdevorlage zur Verfügung gestellten Daten sowie für das Beschwerdeverfahren weiteren erforderlichen Informationen.


3.1  Woher stammen die personenbezogenen Daten?

Die meisten personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten, erheben wir direkt bei der betroffenen Person, wie z.B. im Rahmen der Abgabenverfahren. Darüber hinaus erheben wir personenbezogene Daten bei Dritten, insbesondere wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

Dazu zählen insbesondere:

  • Zentrales Melderegister, Zentrales Personenstandsregister, Gewerberegister, Unternehmensregister, Grundbuch, Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger, Kammern, steuerliche Vertreter, Finanzämter, Gemeinden.

Zudem erhalten wir abgabenrelevante Informationen von anderen Behörden insbesondere im Wege von Amts- und Rechtshilfeersuchen und des automatischen Informationsaustausches. Zudem verarbeiten wir öffentlich  zugängliche Informationen, wie z.B. aus öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen sowie Online- und Offline-Medien.


3.2  An wen werden personenbezogene Daten weitergegeben?

Wir geben personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann weiter, wenn die Weitergabe bestimmter Daten gesetzlich vorgesehen ist, wie z.B. im Rahmen gesetzlicher Informationspflichten, unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder falls Sie der Weitergabe zugestimmt haben.

Eine Weitergabe erfolgt insbesondere an:

  • Landesverwaltungsgericht Salzburg, Verwaltungsgericht, Verfassungsgerichtshof, Bezirksverwaltungsbehörden, steuerliche Vertreter, Gemeinden, Tourismusverbände, Bezirksgerichte, Landesgerichte, Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Prüforgane, Finanzämter.


3.3  Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?

Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich solange, wie dies für die Erfüllung der jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Maßstab hierfür sind die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Verjährungsfristen. Die Fristen für die Aufbewahrung bzw. Löschung ergeben sich aus den jeweiligen Rechtsvorschriften, wie z.B. der Bundesabgabenordnung, der Exekutionsordnung, ABGB und den Skatiervorschriften.


4.  Gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung, z.B. Profiling?

Wir treffen keine rechtsverbindliche Entscheidung auf Grundlage einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten.


Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Salzburg