Inhalt
direkte Erhebung (beim Betroffenen)
Verantwortlicher | Amt der Salzburger Landesregierung |
Verarbeitungszwecke | Eintragung nicht bewilligungspflichtiger Wasserversorgungsanlagen (mit dazugehörigen personenbezogenen Daten des Anlageneigentümers) in das öffentliche Wasserbuch. |
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | - Wasserrechtsgesetz
- Salzburger Wasserbuchverordnung
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Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | Freiwilliger Antrag auf Eintragung in das öffentliche Wasserbuch durch Antragssteller. |
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | • Veröffentlichung (im Internet – als Teil des öffentlichen Wasserbuches) • Digitale Einsicht der Antragsunterlagen (Dokumente) nur für berechtigte Benutzerkreise (z.B. Ziviltechniker, Ingenieurbüros, Amt der Salzburger Landesregierung) |
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | Nein – Daten sind aber im Internet vollkommen frei abrufbar |
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer | Grundsätzlich werden die Daten dauernd archiviert, bei Löschung aus dem Wasserbuch bleiben diese dennoch vorhanden – Die Daten werden jedoch als gelöscht deklariert. Da es sich aber um eine freiwillige Ersichtlichmachung handelt, kann um endgültige Löschung via E-Mail (wasser@salzburg.gv.at) angesucht werden. |
Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | Ja, via E-Mail unter wasser@salzburg.gv.at |
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Ja, wenn der Antrag auf freiwilliger Basis gestellt wird, ist die Bereitstellung von personenbezogenen Daten verpflichtend. |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | Nein |