Informationen zur Datenerhebung

Ansuchen um Ersichtlichmachung im Wasserbuch


direkte Erhebung (beim Betroffenen)

 Verantwortlicher Amt der Salzburger Landesregierung
Verarbeitungszwecke Eintragung nicht bewilligungspflichtiger Wasserversorgungsanlagen (mit dazugehörigen personenbezogenen Daten des Anlageneigentümers) in das öffentliche Wasserbuch.

Rechtsgrundlagen der

Verarbeitung

  • Wasserrechtsgesetz
  • Salzburger Wasserbuchverordnung

Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines

Dritten

Freiwilliger Antrag auf Eintragung in das öffentliche Wasserbuch durch Antragssteller.

ggf Empfänger,

Empfängerkreise der Daten

• Veröffentlichung (im Internet – als Teil des öffentlichen Wasserbuches)

• Digitale Einsicht der Antragsunterlagen (Dokumente) nur für berechtigte Benutzerkreise (z.B. Ziviltechniker, Ingenieurbüros, Amt der Salzburger Landesregierung)

Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

zu übermitteln

Nein – Daten sind aber im Internet vollkommen frei abrufbar

Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung

der Dauer

Grundsätzlich werden die Daten dauernd archiviert, bei Löschung aus dem Wasserbuch bleiben diese dennoch vorhanden – Die Daten werden jedoch als gelöscht deklariert. Da es sich aber um eine freiwillige Ersichtlichmachung handelt, kann um endgültige Löschung via E-Mail (wasser@salzburg.gv.at) angesucht werden.

Möglichkeit des Widerrufs der

Einwilligung

Ja, via E-Mail unter wasser@salzburg.gv.at 

Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich

vorgeschrieben?

Ja, wenn der Antrag auf freiwilliger Basis gestellt wird, ist die Bereitstellung von personenbezogenen Daten verpflichtend.

Bestehen einer automatisierten

Entscheidungsfindung

Nein