Einreichunterlagen für Projekte in Wasserrechtsverfahren
Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung
Der Antrag ist formfrei - andere Anträge bzw. Formulare siehe unten:
Je nach Anlagentyp sind unterschiedliche Einreichunterlagen erforderlich (vgl. § 103 Wasserrechtsgesetz 1959).
Vorzugsweise sollten die Einreichunterlagen in digitaler Form (als pdf-Datei) eingereicht werden.
In diesem Fall genügt die Vorlage einer physischen Ausfertigung der Unterlagen.
Sollte eine Einreichung in digitaler Form nicht möglich sein, so sind die Unterlagen in der Anzahl laut Angaben auf den folgenden Informationsblättern bzw. laut Antragsformular vorzulegen.
Einreichunterlagen
(Mindestumfang von verschiedenen Einreichprojekten für Wasserrechtsverfahren)
Kontakt
Bezirkshauptmannschaft Hallein
Tel.: +43 5 7599 60
E-Mail: bh-hallein@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
Tel.: +43 662 8180-0
E-Mail: bh-sl@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft St. Johann
Tel.: +43 5 7599-62
E-Mail: bh-st-johann@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
Tel.: +43 5 7599-65
E-Mail: bh-tamsweg@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Tel.: +43 6542 760-0
E-Mail: bh-zell@salzburg.gv.at